Hinrichtung gemäß Genfer Konvention oder Haager Landkriegsor - Druckversion +- Forum-Sicherheitspolitik (https://www.forum-sicherheitspolitik.org) +-- Forum: Hintergründe (https://www.forum-sicherheitspolitik.org/forumdisplay.php?fid=97) +--- Forum: Fragen und Antworten (https://www.forum-sicherheitspolitik.org/forumdisplay.php?fid=66) +--- Thema: Hinrichtung gemäß Genfer Konvention oder Haager Landkriegsor (/showthread.php?tid=3100) |
- Cyprinide - 19.10.2005 Man darf doch Partisanen und Spione hinrichten, kann mir jemand den Gesetzestext dazu geben? Ich finde nämlich nichts :| - Mr NoBrain - 19.10.2005 Das kommt immer drauf welches Land einen erwischt. Da Spione oder Partisanen nicht in das Schema für bewaffnete Streitkräfte eingeordnet werden, sowohl gemäß Genfer Konvention als auch gemäß Haager Landkriegsordnung, werden sie wie gewöhnliche Kriminelle behandelt und nicht wie Kriegsgefangene. Und bei der Behandlung solcher kommt es auf die jeweilige nationale Gesetzgebung an. Gruß NoBrain - Turin - 19.10.2005 Die Hinrichtung an sich ergibt sich keinesfalls durch das Ausnehmen vom Kriegsgefangenenstatus. Zur Regelung in der Genfer Konvention siehe das Zusatzprotokoll Nr. 1, Artikel 46. Einfach mal per Google suchen, oder über die Linkliste im Wikipedia-Artikel zur Genfer Konvention, da kann man sich den gesamten Text herunterladen. "Partisanen" genießen den Kombattanten-Status und haben damit auch Anspruch auf die Rechte Kriegsgefangener. Siehe dazu Artikel 44, insbesondere Satz 3 im gleichen Dokument. - hawkeye87 - 19.10.2005 von <!-- m --><a class="postlink" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Partisan#Rechtlicher_Status">http://de.wikipedia.org/wiki/Partisan#R ... her_Status</a><!-- m --> Zitat:Der rechtliche Status von Partisanen wird vom Kriegsvölkerrecht kodifiziert und deklariert Partisanen als irreguläre Kämpfer. Partisanen genießen daher nicht den Schutz der Kriegsgefangenen. Ihre Taten können entsprechend strafrechtlich verfolgt werden. - Turin - 19.10.2005 Ähm, Wikipedia-Artikel, alles klar! Der Artikel ist rein normativ bzw. interpretierend und seine Auffassung wird durch die Genfer Konvention nicht eindeutig getragen, schon allein deswegen nicht, weil in genanntem Dokument keine Definition des Begriffs "Partisan" oder Verweis auf eine Definition zu finden ist. Vielmehr können durch die Kombattanten-Definition auch Partisanen unter eine solche fallen: Zitat:1. Die Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei bestehen aus der GesamtheitDisziplinarsysteme, Organisation und klare Führung sind alles Dinge, die Partisanenbewegungen aufweisen können und im Rückblick auch gezeigt haben, siehe zb. die Tito-Partisanen. edit: Ok, wenn man Artikel 44 strikt anwendet, dann ergibt sich daraus wohl, dass Partisanen den Kombattanten-Status nicht erhalten, zumindest wenn man davon ausgeht, dass der Partisane üblichweise konträr zu 3.a und insbesondere 3.b handeln wird. - Tiger - 20.10.2005 Es gibt im Fall der Partisanen natürlich auch einige Regeln, damit diese als Kombattanten anerkannt werden können. Grundsätzlich müssen alle Streitkräfte - sich unter einem einheitlichen Kommando befinden - sich durch Uniformen, Abzeichen oder andere aus der Ferne erkennbare äußere Merkmale von der Zivilbevölkerung unterscheiden - einem internen Disziplinarsystem unterliegen, das u.a. auch die Einhaltung der Regeln der Kriegsführung durchsetzt - ihre Waffen offen führen Es gibt natürlich Gruppierungen, die sich nicht an diese Regelungen halten, z.B. die Jihadis im Irak. - Wolf - 20.10.2005 Zitat:Tiger posteteDie sind nicht sehr brauchbar. Klare Identifikation liegt wahrhaft im Auge des Betrachters. Eine Armbinde, ein Halstuch oder was in der Art reichen demnach schon aus. Sondereinheiten tragen ihre Waffen ja auch nicht immer offen, sie tragen auch nicht immer (sichtbar) Uniformen - deshalb hat wohl jeder Diktator, der solche Leute hinrichten lässt, irgendwie "Recht". |