11.06.2007, 22:14
Turin schrieb:(...)@ Turin
Ich sehe vor diesem Hintergrund allerdings nicht, wie und warum der Geschwaderchef zu belangen wäre. Das dürfte, wenn überhaupt, beim S-Boot-Kdt enden.
Grundsätzlich wird geprüft ob hier nicht ein Fall mangelhafter Dienstaufsicht vorliegen kann!
Bei einem solchen Fehlmanöver wird alles geprüft, von einem mangelhaften Ausbildungsstand der Crew einschließlich des Kommandanten, Schwächen des Kommandanten im Bereich seiner Führungsfertigkeiten (Menschenführung), usw., usw..
Dies muß sich der Kommandeur anrechnen lassen, denn bei ordnungsgemäßer Dienstaufsicht hätte er solch mögliche Mängel feststellen und für Abhilfe sorgen müssen.