09.06.2008, 20:47
ooch ... da ist so viel schöne Ironie in der Diskussion
aber eines möchte ich dann doch einbringen (nicht Huntington, aber in die Richtung):
"Da in Deutschland im Mittelalter kein einheitliches Rechtssystem bestand, wurde ab Mitte des 15. Jahrhunderts das römische Recht auch hier rezipiert. Durch die besondere Bedeutung des römischen Rechts wurden die Rechtsfakultäten der Universitäten sehr einflussreich.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts setzte mit der historischen Rechtsschule, deren herausragender Vertreter Friedrich Karl von Savigny war, eine echte Rückbesinnung auf das römische Recht ein. Mit der geschichtlichen Rechtswissenschaft und der Pandektistik erreichte die wissenschaftliche Durchdringung und Systematisierung des römischen Rechts, das als gemeines Recht in Deutschland bis zum 1. Januar 1900 galt, einen Höhepunkt. Auch das moderne bürgerliche Recht ist nach wie vor in besonderem Maße von dem römischen Recht, geprägt. Dies gilt in besonderem Maße für das deutsche BGB. Denn das BGB beruht auf der geschichtlichen Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts."
(zitiert aus Wikipedia) - ja, ich weiß, Wiki ist keine Quelle, daher noch ein paar andere
etwas Antiquarisch:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://roemr.univie.ac.at/cgi-bin/cms/TCgi.cgi?target=home&P_Txt=19">http://roemr.univie.ac.at/cgi-bin/cms/T ... e&P_Txt=19</a><!-- m -->
Aus dem Vorlesungsverzeichnis der Uni Graz:
<!-- m --><a class="postlink" href="https://online.uni-graz.at/kfu_online/lv.detail?clvnr=146511">https://online.uni-graz.at/kfu_online/l ... vnr=146511</a><!-- m -->
einige Allgemeinplätze:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://de.encarta.msn.com/encyclopedia_761552522/R%C3%B6misches_Recht.html">http://de.encarta.msn.com/encyclopedia_ ... Recht.html</a><!-- m -->
Nun kann man sich fragen, was ich so mit der Juristerei sagen will - ganz einfach:
überall, wo Menschen zusammen leben, müssen Regeln eingehalten werden,
das sind ethische Regeln wie Anstand und Sitte und vor allem die mit dem ethischen Verständnis übereinstimmenden Rechtsnormen ... Rechtsnormen sind also nichts anderes als codifizierte Verhaltensregeln, und diese - bei uns aus dem römischen Rechtssystem stammenden - Verhaltensregeln sind so tief in unser Verständnis eingedrungen, dass wir uns dessen vielfach gar nicht bewusst sind (in Ostasien gibt es z.B. ein völlig anderes Vertragsverständnis).
Diese ethischen Normen - jetzt geh ich noch einen Schritt weiter - spiegeln tief im Unterbewusstsein auch religöses Gedankengut wieder, auch wenn der einzelne Anwender selbst Atheist ist - bestimmte Grundelemente sind einfach in das Verhaltensrepertoir der Menschen eingedrungen. Der "religiöse Verhaltenskodex" hat die Ethik und diese wiederum das Recht geprägt.
Diese historisch gewachsene Gemeinsamkeit lässt sich am Besten in der Abgrenzung zu anderen erfassen:
Ein Beispiel ist das unterschiedliche Staatsverständnis zwischen "dem Westen" und "dem Islam":
Der Staat definiert sich in islamischen Regionen vielfach als Umsetzungsorgan der religiösen Normen die "über dem weltlichen Recht" stehen - hier im Westen ist es genau anders rum: der Staat ist religiös neutral und hat bestenfalls die Aufgabe, darüber zu wachen, dass "jeder nach seiner Facon seelig werden" kann.
Wir haben die Aufklärung durchlaufen - und der Einfluss der religiösen Grundüberzeugungen ("Du sollst nicht ....") fließt viel subtiler, nämlich als Grundüberzeugung auch der nicht religiösen Menschen, in die Gesetzgebung ein.
Ein weiteres Beispiel ist der Vergleich zwischen "Westen" und "konfuzeanischer Ethik":
Bei uns im Westen ist die Handlungsfreiheit der Person das entscheidende Kriterium, in dieses Recht darf nur aufgrund eines Gesetzes und nur soweit unbedingt nötig eingegriffen werden ("Verhältnismäßigkeitsgrundsatz");
im Konfuzeanismus ist es im Gegensatz dazu der Verpflichtungskodex gegenüber der Gemeinschaft - ein ideales Herrschaftsinstrument: Durchgriffsrecht von oben und Diziplingebot für die unten.
Ein typisches Beispiel - die "Werbung gegen Nikotinmißbrauch": was bei uns als "Rauchen schadet ihrer Gesundheit" firmiert, wird in China als "Rauchen schadet ihrer Familie" bezeichnet.
Es gibt in Berlin inzwischen sogar einen eigenen Studienzweig, der sich mit den Problemen der interkulturellen Kommunikation auseinander setzt, der Un- und Missverständnisse, die sich eben aus dem völlig anderen kulturellen und ethischen Background ergeben.
Und damit kommen wir dazu, dass dieser Strang hier eigentlich ein "Unterstrang" von <!-- l --><a class="postlink-local" href="http://forum-sicherheitspolitik.org/viewtopic.php?t=1880&start=900">viewtopic.php?t=1880&start=900</a><!-- l --> ist ....
aber (um auf das Thema zurück zu kommen oder beim Thema zu bleiben)
vergleichen wir doch einfach einmal das Rechtsverfahren zwischen den USA und dem kontinentalen Westeuropa (nur ganz plakativ an die Wand geworfen).
In den USA gilt das angelsächsische Rechtssystem der Jury - "gib mir ein gerechtes Verfahren und du erhältst ein gerechtes Urteil"; da fängt die "Rechtsfindung" schon mit dem mühseligen Auswahlprozess der Jury-Mitglieder an - im kontinentalen Rechtssystem völlig undenkbar, sich den "gesetzlichen Richter" auszusuchen! Hier gilt der Geschäftsverteilungsplan und im Übrigen ist der Volljurist der eigentliche Richter!
Auf dem Kontinent haben wir das im römischen Recht fußende Rechtssystem - "gib mir ein Gesetz und du erhältst ein gerechtes Urteil"
- beide System sind schon vom Ansatz her untereinander unverständlich und kaum kompatibel.
Und das ganze hat jetzt nichts mit Abstammung zu tun (deutsch wäre fast die Sprache in NEu-England geworden, und Chicago ist die größte polnische Gemeinde, also spart Euch die Auslassungen über Slaven oder Deutsche ...) sondern mit der (Rechts-)Kultur, die über die Kolonialherrschaft aus England die ehemaligen Kolonien geprägt hat.
Nun habe ich bereits mehrfach ausgeführt, dass die EU eine "Wertegemeinschaft" ist: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.globaldefence.net/kulturen_im_konflikt/westliche_staaten___das_christliche_abendland/europa__einfuehrungsdossier__850_27_7.html">http://www.globaldefence.net/kulturen_i ... _27_7.html</a><!-- m -->
und eines dieser "Werte" ist die Ächtung der Todesstrafe - die in den USA ganz selbstverständlich verhängt und vollzogen wird (dass dabei meistens ethnische Minderheiten verurteilt werden sei nur am Rande erwähnt) während sich Russland durch den Beitritt zum Europarat verpflichtet hat, keine Exekutionen mehr zu vollstrecken. <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.todesstrafe.de/thema/atlas/kontinent/europa/russland.php">http://www.todesstrafe.de/thema/atlas/k ... ssland.php</a><!-- m -->
Insoweit kann man durchaus fragen, ob Russland nicht den europäischen Werten im Einzelfall näher steht als die USA - oder, um auf ganz einfache Ebenen zurück zu gehen:
Kandinsky, Rachmaninow, Solcenicyn, Tolstoi ... die Liste der russischen Künstler die auch unsere westliche Kultur entscheidend mitgeprägt haben ist lang! Bedarf es noch weiterer Beweise dafür, dass Russland zu Europa gehört, dass die russische Kultur bis in die jüngste Vergangenheit mit unserer westeuropäischen eng verzahnt ist?
Ach ja: Karl Marx war übrigends ein Deutscher, und der Name "Marx" stammt von Markus ab ....
aber eines möchte ich dann doch einbringen (nicht Huntington, aber in die Richtung):
ThomasWach schrieb:....Was hat die EU, Deutschland noch mit Westrom gemein? ...unsere Kultur wurzelt in vielen Punkten auf der antiken Philosphie, unser (kontinentales) Rechtssystem beruht z.B. auf dem römischen Rechtssystem.
"Da in Deutschland im Mittelalter kein einheitliches Rechtssystem bestand, wurde ab Mitte des 15. Jahrhunderts das römische Recht auch hier rezipiert. Durch die besondere Bedeutung des römischen Rechts wurden die Rechtsfakultäten der Universitäten sehr einflussreich.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts setzte mit der historischen Rechtsschule, deren herausragender Vertreter Friedrich Karl von Savigny war, eine echte Rückbesinnung auf das römische Recht ein. Mit der geschichtlichen Rechtswissenschaft und der Pandektistik erreichte die wissenschaftliche Durchdringung und Systematisierung des römischen Rechts, das als gemeines Recht in Deutschland bis zum 1. Januar 1900 galt, einen Höhepunkt. Auch das moderne bürgerliche Recht ist nach wie vor in besonderem Maße von dem römischen Recht, geprägt. Dies gilt in besonderem Maße für das deutsche BGB. Denn das BGB beruht auf der geschichtlichen Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts."
(zitiert aus Wikipedia) - ja, ich weiß, Wiki ist keine Quelle, daher noch ein paar andere
etwas Antiquarisch:
Zitat:Das Römische Privatrecht in seiner heutigen Anwendung - 4. Ausg.
Göttingen , 1828
Signatur: Dt 15 Ak 57 [1]
<!-- m --><a class="postlink" href="http://roemr.univie.ac.at/cgi-bin/cms/TCgi.cgi?target=home&P_Txt=19">http://roemr.univie.ac.at/cgi-bin/cms/T ... e&P_Txt=19</a><!-- m -->
Zitat:Einer der größten Rechtsgelehrten des 20. Jahrhunderts, Franz Wieacker, definiert Jurisprudenz als eine Betrachtung des Rechts, die sich den Faktoren der Rechtsbildung widmet (Wieacker, Römische Rechtsgeschichte, Abschnitt 1, München 1988, 1 ff). .....
Aus dem Vorlesungsverzeichnis der Uni Graz:
<!-- m --><a class="postlink" href="https://online.uni-graz.at/kfu_online/lv.detail?clvnr=146511">https://online.uni-graz.at/kfu_online/l ... vnr=146511</a><!-- m -->
Zitat:Römisches Recht als Grundlage der Europäischen Rechtssysteme
einige Allgemeinplätze:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://de.encarta.msn.com/encyclopedia_761552522/R%C3%B6misches_Recht.html">http://de.encarta.msn.com/encyclopedia_ ... Recht.html</a><!-- m -->
Zitat:.. das Recht des Römischen Reiches ... hatte maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung späterer Rechtssysteme, vor allem in Europa...<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.hdg.de/eurovisionen/html/ku2_1.html">http://www.hdg.de/eurovisionen/html/ku2_1.html</a><!-- m -->
Zitat:Das römische Rechtssystem hat in Europa bis heute nachgewirkt.<!-- m --><a class="postlink" href="http://advantageaustria.org/ch/zentral/about_austria/auf_einen_Blick/rechtssystem.de.jsp">http://advantageaustria.org/ch/zentral/ ... tem.de.jsp</a><!-- m -->
Zitat:Das österreichische Rechtssystem baut auf römischem Recht auf und ist in einem Stufenbau hierarchisch gegliedert. ....
Nun kann man sich fragen, was ich so mit der Juristerei sagen will - ganz einfach:
überall, wo Menschen zusammen leben, müssen Regeln eingehalten werden,
das sind ethische Regeln wie Anstand und Sitte und vor allem die mit dem ethischen Verständnis übereinstimmenden Rechtsnormen ... Rechtsnormen sind also nichts anderes als codifizierte Verhaltensregeln, und diese - bei uns aus dem römischen Rechtssystem stammenden - Verhaltensregeln sind so tief in unser Verständnis eingedrungen, dass wir uns dessen vielfach gar nicht bewusst sind (in Ostasien gibt es z.B. ein völlig anderes Vertragsverständnis).
Diese ethischen Normen - jetzt geh ich noch einen Schritt weiter - spiegeln tief im Unterbewusstsein auch religöses Gedankengut wieder, auch wenn der einzelne Anwender selbst Atheist ist - bestimmte Grundelemente sind einfach in das Verhaltensrepertoir der Menschen eingedrungen. Der "religiöse Verhaltenskodex" hat die Ethik und diese wiederum das Recht geprägt.
Diese historisch gewachsene Gemeinsamkeit lässt sich am Besten in der Abgrenzung zu anderen erfassen:
Ein Beispiel ist das unterschiedliche Staatsverständnis zwischen "dem Westen" und "dem Islam":
Der Staat definiert sich in islamischen Regionen vielfach als Umsetzungsorgan der religiösen Normen die "über dem weltlichen Recht" stehen - hier im Westen ist es genau anders rum: der Staat ist religiös neutral und hat bestenfalls die Aufgabe, darüber zu wachen, dass "jeder nach seiner Facon seelig werden" kann.
Wir haben die Aufklärung durchlaufen - und der Einfluss der religiösen Grundüberzeugungen ("Du sollst nicht ....") fließt viel subtiler, nämlich als Grundüberzeugung auch der nicht religiösen Menschen, in die Gesetzgebung ein.
Ein weiteres Beispiel ist der Vergleich zwischen "Westen" und "konfuzeanischer Ethik":
Bei uns im Westen ist die Handlungsfreiheit der Person das entscheidende Kriterium, in dieses Recht darf nur aufgrund eines Gesetzes und nur soweit unbedingt nötig eingegriffen werden ("Verhältnismäßigkeitsgrundsatz");
im Konfuzeanismus ist es im Gegensatz dazu der Verpflichtungskodex gegenüber der Gemeinschaft - ein ideales Herrschaftsinstrument: Durchgriffsrecht von oben und Diziplingebot für die unten.
Ein typisches Beispiel - die "Werbung gegen Nikotinmißbrauch": was bei uns als "Rauchen schadet ihrer Gesundheit" firmiert, wird in China als "Rauchen schadet ihrer Familie" bezeichnet.
Es gibt in Berlin inzwischen sogar einen eigenen Studienzweig, der sich mit den Problemen der interkulturellen Kommunikation auseinander setzt, der Un- und Missverständnisse, die sich eben aus dem völlig anderen kulturellen und ethischen Background ergeben.
Und damit kommen wir dazu, dass dieser Strang hier eigentlich ein "Unterstrang" von <!-- l --><a class="postlink-local" href="http://forum-sicherheitspolitik.org/viewtopic.php?t=1880&start=900">viewtopic.php?t=1880&start=900</a><!-- l --> ist ....
aber (um auf das Thema zurück zu kommen oder beim Thema zu bleiben)
vergleichen wir doch einfach einmal das Rechtsverfahren zwischen den USA und dem kontinentalen Westeuropa (nur ganz plakativ an die Wand geworfen).
In den USA gilt das angelsächsische Rechtssystem der Jury - "gib mir ein gerechtes Verfahren und du erhältst ein gerechtes Urteil"; da fängt die "Rechtsfindung" schon mit dem mühseligen Auswahlprozess der Jury-Mitglieder an - im kontinentalen Rechtssystem völlig undenkbar, sich den "gesetzlichen Richter" auszusuchen! Hier gilt der Geschäftsverteilungsplan und im Übrigen ist der Volljurist der eigentliche Richter!
Auf dem Kontinent haben wir das im römischen Recht fußende Rechtssystem - "gib mir ein Gesetz und du erhältst ein gerechtes Urteil"
- beide System sind schon vom Ansatz her untereinander unverständlich und kaum kompatibel.
Und das ganze hat jetzt nichts mit Abstammung zu tun (deutsch wäre fast die Sprache in NEu-England geworden, und Chicago ist die größte polnische Gemeinde, also spart Euch die Auslassungen über Slaven oder Deutsche ...) sondern mit der (Rechts-)Kultur, die über die Kolonialherrschaft aus England die ehemaligen Kolonien geprägt hat.
ThomasWach schrieb:.....
Die EU, Europa hat im Gros seiner Mitgliedsstaaten kaum innere Gemeinsamkeiten mit Russland. Werte und politische Kultur haben sich völlig unterschiedlich entwickelt. Also anstatt ins frühe Mittelalter zu schauen, würde ich lieber in die Sozial- und Ideengeschichte der letzten 200 Jahre schauen....
Nun habe ich bereits mehrfach ausgeführt, dass die EU eine "Wertegemeinschaft" ist: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.globaldefence.net/kulturen_im_konflikt/westliche_staaten___das_christliche_abendland/europa__einfuehrungsdossier__850_27_7.html">http://www.globaldefence.net/kulturen_i ... _27_7.html</a><!-- m -->
und eines dieser "Werte" ist die Ächtung der Todesstrafe - die in den USA ganz selbstverständlich verhängt und vollzogen wird (dass dabei meistens ethnische Minderheiten verurteilt werden sei nur am Rande erwähnt) während sich Russland durch den Beitritt zum Europarat verpflichtet hat, keine Exekutionen mehr zu vollstrecken. <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.todesstrafe.de/thema/atlas/kontinent/europa/russland.php">http://www.todesstrafe.de/thema/atlas/k ... ssland.php</a><!-- m -->
Insoweit kann man durchaus fragen, ob Russland nicht den europäischen Werten im Einzelfall näher steht als die USA - oder, um auf ganz einfache Ebenen zurück zu gehen:
Kandinsky, Rachmaninow, Solcenicyn, Tolstoi ... die Liste der russischen Künstler die auch unsere westliche Kultur entscheidend mitgeprägt haben ist lang! Bedarf es noch weiterer Beweise dafür, dass Russland zu Europa gehört, dass die russische Kultur bis in die jüngste Vergangenheit mit unserer westeuropäischen eng verzahnt ist?
Ach ja: Karl Marx war übrigends ein Deutscher, und der Name "Marx" stammt von Markus ab ....