01.01.2004, 19:18
@Frosch
Was das GG aber wohl zulassen würde ist doch wohl die Rückeroberung verlorener Städte. Für den Fall eines Angriffs durch den Warschauer Pakt wäre wohl davon ausgehen gewesen diesen bereits an den Grenzen zu stoppen. Hätte sich das Blatt dann zu Gunsten der NATO gewendet glaube ich nicht, dass die Bundeswehr vor Bundesdeutschen Städten angehalten hätte, weil die Rückeroberung eigentlich nicht Aufgabe wäre. Auch wir hatten nur 2 oder 3 Straßenzüge bei unseren Übungen. Es dürfte aber auch schwer fallen ganze Städte nur zu Übungszwecken aufzubauen.
Was das GG aber wohl zulassen würde ist doch wohl die Rückeroberung verlorener Städte. Für den Fall eines Angriffs durch den Warschauer Pakt wäre wohl davon ausgehen gewesen diesen bereits an den Grenzen zu stoppen. Hätte sich das Blatt dann zu Gunsten der NATO gewendet glaube ich nicht, dass die Bundeswehr vor Bundesdeutschen Städten angehalten hätte, weil die Rückeroberung eigentlich nicht Aufgabe wäre. Auch wir hatten nur 2 oder 3 Straßenzüge bei unseren Übungen. Es dürfte aber auch schwer fallen ganze Städte nur zu Übungszwecken aufzubauen.