16.01.2009, 13:25
Zitat:sag mal von verhältnissmässigkeit der mittel hast du aber schon mal was gehört oder?? nur weil mann sich und andere verteidigt, hat mann keine narrenfreiheit. ich finde das urteil gerecht. LaughingKlar habe ich schon davon gehört, aber warst Du schon einemal in einer solchen Situation?
Der Richter erwartet, daß der Junge sich ausgiebig überlegt was wohl die angemessene Notwehrmaßnahme ist, während er von fünf Leuten angegriffen wird die gerade seinen Begleiter niedergeschlagen haben.
Was bringt körperliche Überlegenheit gegen 5 Leute, die zudem wahrscheinlich auch noch bewaffnet sind?
Ein Bekannter von mir mußte 5000 Euro Schmerzensgeld bezahlen, weil er einem Handtaschenraub zusah und seinen Arm ausstreckte als der Dieb an ihm vorbeirannte. Er brachte ihn damit zu Fall und der Dieb fiel mit seinem Kinn auf den Bordstein, wobei sein Unterkiefer zertrümmert wurde. Also verklagte er meinen Bekannten...
Es tut mir leid, aber mit meinem Rechtsverständnis läßt sich so etwas nicht mehr unbedingt in Einklang bringen...