05.08.2010, 21:38
Zitat:Die Bundesregierung und die deutsche Justiz haben jetzt trotz der Auslieferung ein Problem, denn aller Voraussicht nach können die Strafverfolger den Mann nicht wegen Spionage anklagen. So muss die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, Deutschlands oberste Anklagebehörde, das Verfahren abgeben. Grund dafür: Die polnischen Behörden haben Brodsky nur wegen Urkundenfälschung ausgeliefert, also wegen der falschen Angaben in Köln. Rechtlich kann er in Deutschland auch nur deswegen angeklagt werden.aus <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,710325,00.html">http://www.spiegel.de/politik/ausland/0 ... 25,00.html</a><!-- m -->
Die Entscheidung ist damit eine schwere Schlappe für die deutschen Behörden. Auf Nachfrage wollte kurz nach der Entscheidung weder das Bundesjustizministerium noch die Bundesanwaltschaft offiziell Stellung nehmen. "Wir müssen zunächst die Entscheidung schriftlich vorliegen haben", sagte der Sprecher der Karlsruher Behörde SPIEGEL ONLINE. Ähnlich äußerte sich ein Sprecher des Ministeriums in Berlin.
Hinter den Kulissen aber rechnen Juristen schon mit folgendem Szenario: Weil Brodsky nur wegen Urkundenfälschung verurteilt werden kann, muss der Bundesanwalt seine Zuständigkeit abgeben und den Fall an eine lokale Staatsanwaltschaft weiterleiten, in diesem Fall in Köln. Dort würde im Fall einer Verurteilung wegen "mittelbarer Falschbeurkundung" und der Erschleichung falscher Ausweispapiere maximal eine Geldstrafe drohen. Folglich wäre nach der Auslieferung selbst eine Untersuchungshaft nicht zwingend.
:mrgreen: Ein Dank an Polen.