16.09.2011, 15:23
Nein Schneemann - es geht nicht um den Aufenthalt einer Marine im nationalen Hoheitsgebiet.
Es geht darum, dass die türkische Marine genauso wie jedes andere Schiff IN INTERNATIONALEN GEWÄSSERN rumschippern kann wann und wo immer. Und dass die Hoheitsrechte der Anliegerstaaten an der Grenze der Hoheitsgewässer enden.
Die israelische Marine darf genauso nach Griechenland - ohne dass ein Hahn danach kräht - wie die türkische Marine VOR die Grenze der Hoheitsgewässer Israels in das östliche Mittelmeer fahren darf.
Und jeder Staat der Erde hat das Recht, seine Schiffe in internationalen Gewässern zu schützen. Nichts anderes machen die Escortschiffe vor Somalia auch. Dieses Recht endet nur (und erst dann) im Bereich der Hoheitsgewässer eines anderen Staates. Wenn also die türkische Marine IN INTERNATIONALEN GEWÄSSERN einen Angriff auf ein eigenes Schiff mit gleicher Flagge abwehrt, dann ist das grundsätzlich nichts anderes als die Verteidigung des eigenen Territoriums, wie die Verteidigung einer schwimmenden Insel.
Bei der Gelgenheit - wer hat denn hier nicht nur zuerst mit Gewalt gedroht, sondern zuerst Gewalt angewendet? In internationalen Gewässern wohl gemerkt, in denen sich das "Hoheitsgebiet" eines Staates auf das unter seiner Flagge fahrende Schiff beschränkt ....
Es geht darum, dass die türkische Marine genauso wie jedes andere Schiff IN INTERNATIONALEN GEWÄSSERN rumschippern kann wann und wo immer. Und dass die Hoheitsrechte der Anliegerstaaten an der Grenze der Hoheitsgewässer enden.
Die israelische Marine darf genauso nach Griechenland - ohne dass ein Hahn danach kräht - wie die türkische Marine VOR die Grenze der Hoheitsgewässer Israels in das östliche Mittelmeer fahren darf.
Und jeder Staat der Erde hat das Recht, seine Schiffe in internationalen Gewässern zu schützen. Nichts anderes machen die Escortschiffe vor Somalia auch. Dieses Recht endet nur (und erst dann) im Bereich der Hoheitsgewässer eines anderen Staates. Wenn also die türkische Marine IN INTERNATIONALEN GEWÄSSERN einen Angriff auf ein eigenes Schiff mit gleicher Flagge abwehrt, dann ist das grundsätzlich nichts anderes als die Verteidigung des eigenen Territoriums, wie die Verteidigung einer schwimmenden Insel.
Bei der Gelgenheit - wer hat denn hier nicht nur zuerst mit Gewalt gedroht, sondern zuerst Gewalt angewendet? In internationalen Gewässern wohl gemerkt, in denen sich das "Hoheitsgebiet" eines Staates auf das unter seiner Flagge fahrende Schiff beschränkt ....