04.10.2011, 12:09
Sorry, aber Gewohnheitsrecht ist kein verbindliches Recht. Und Ausführungsbestimmungen können nur insofern Rechtsverbindlichkeit haben, wenn sie vor der Ratifizierung der zugehörigen Verträge vereinbart wurden. Man kann keinen Vertrag nachträglich einseitig ändern und verlangen, dass sich die Unterzeichner noch dran halten. Das widerspricht jeglichem gesunden Menschenverstand und der Definition eines Vertrages an sich.
Das Manual ist ein Leitfaden, der eine Art best-practice vorschlägt. Aber er selbst ist nicht im mindesten verbindlich, nur die Verträge auf die er sich bezieht.
Das Manual ist ein Leitfaden, der eine Art best-practice vorschlägt. Aber er selbst ist nicht im mindesten verbindlich, nur die Verträge auf die er sich bezieht.