24.06.2012, 12:13
Anbei:
die rhodesischen Einheiten hatten vor allem Erfahrung in der Bekämpfung von Partisanen aufgrund des Partisanenkrieges in Kenia, in denen viele Rhodesier kämpften.
Dieser Partisanenkrieg in Kenia in den Jahren 1952 bis 1957 ist im Westen fast gar nicht bekannt, vor allem für die Frage erfolgreicher Partisanenbekämpfung.
Bereits 1956 hatten die Briten und unter ihrem Kommando rhodesische Einheiten die Partisanen in Kenia fast vollständig zerschlagen. 1957 wurde der letzte Partisanenführer in Kenia gefangen genommen und hingerichtet.
Abgesehen vom hochagressiven Vorgehen leichter rhodesischer und anderer britischer leichter Infanterieverbände führte die Internierung der Zivilbevölkerung in besonders umkämpften Gebieten in Internierungslagern sowie der Gebrauch von Folter an der Front zur Gewinnung sofort verwendbarer taktischer Informationen hier zum Totalen Sieg über die Partisanen.
1963, also 6 Jahre nach der völligen Auslöschung der Partisanen in Kenia wurde das Land dann in die Unabhängigkeit entlassen.
Die Verluste der Briten lagen bei insgesamt um die 1500 Mann, umgekehrt starben auf der Gegenseite insgesamt ungefähr 100 000 feindliche Kämpfer und Zivilisten.
Ungefähr 1 Millionen Menschen (nach anderen Schätzungen sogar 1,5 Millionen Menschen) wurden vorübergehend in Lagern interniert.
Folter wurde durch die Briten systematisch angewendet, wobei hier die gefolterten nach ihrer Befragung fast immer (mehr als 90%) rasch (innerhalb weniger Wochen) ein ordentliches Gerichtsverfahren bekamen. Aufgrund von negativen Zeitungsberichten in der Heimat fuhr man die Anwendung der Folter jedoch dann zurück und wandte sie nur noch in wenigen Fällen an, wo sie unabdingbar notwendig erschien.
Die Gerichte sind überhaupt einer der interessantesten Aspekte des Krieges in Kenia: es wurden Sondergerichte eingerichtet, vor die alle Partisanen kamen die man gefangen nehmen konte. Es wurde jedoch ungefähr die Hälfte der Angeklagten freigesprochen und dann auch tatsächlich freigelassen.
Zitat:Auf alle Fälle hatten die SAS-Einheiten aus beiden Ländern mit den Briten in Malaysia gekämpft und dort ihre Erfahrungen gemacht
die rhodesischen Einheiten hatten vor allem Erfahrung in der Bekämpfung von Partisanen aufgrund des Partisanenkrieges in Kenia, in denen viele Rhodesier kämpften.
Dieser Partisanenkrieg in Kenia in den Jahren 1952 bis 1957 ist im Westen fast gar nicht bekannt, vor allem für die Frage erfolgreicher Partisanenbekämpfung.
Bereits 1956 hatten die Briten und unter ihrem Kommando rhodesische Einheiten die Partisanen in Kenia fast vollständig zerschlagen. 1957 wurde der letzte Partisanenführer in Kenia gefangen genommen und hingerichtet.
Abgesehen vom hochagressiven Vorgehen leichter rhodesischer und anderer britischer leichter Infanterieverbände führte die Internierung der Zivilbevölkerung in besonders umkämpften Gebieten in Internierungslagern sowie der Gebrauch von Folter an der Front zur Gewinnung sofort verwendbarer taktischer Informationen hier zum Totalen Sieg über die Partisanen.
1963, also 6 Jahre nach der völligen Auslöschung der Partisanen in Kenia wurde das Land dann in die Unabhängigkeit entlassen.
Die Verluste der Briten lagen bei insgesamt um die 1500 Mann, umgekehrt starben auf der Gegenseite insgesamt ungefähr 100 000 feindliche Kämpfer und Zivilisten.
Ungefähr 1 Millionen Menschen (nach anderen Schätzungen sogar 1,5 Millionen Menschen) wurden vorübergehend in Lagern interniert.
Folter wurde durch die Briten systematisch angewendet, wobei hier die gefolterten nach ihrer Befragung fast immer (mehr als 90%) rasch (innerhalb weniger Wochen) ein ordentliches Gerichtsverfahren bekamen. Aufgrund von negativen Zeitungsberichten in der Heimat fuhr man die Anwendung der Folter jedoch dann zurück und wandte sie nur noch in wenigen Fällen an, wo sie unabdingbar notwendig erschien.
Die Gerichte sind überhaupt einer der interessantesten Aspekte des Krieges in Kenia: es wurden Sondergerichte eingerichtet, vor die alle Partisanen kamen die man gefangen nehmen konte. Es wurde jedoch ungefähr die Hälfte der Angeklagten freigesprochen und dann auch tatsächlich freigelassen.