18.08.2012, 12:59
Schneemann schrieb:...Hi Schneemann,
Zitat:Zum Straftatbestand - da frag ich mich dann doch, wie bei uns reagiert worden wäre, wenn dieser Auftritt nicht in Moskau, sondern, sagen wir mal, im Dom von Köln, Bamberg oder München passiert wäre. Auch bei uns wären wohl die Wogen hochgeschlagen - Blasphemie und Hausfriedensbruch wären denkbare Schlagworte ....Seltsamer Vgl.: Wenn ich bei uns in einer Kirche randaliere (damit meine ich keine Aktion, sondern wirkliches Randalieren) und Hausfriedensbruch begehe und die Kirche tatsächlich Anzeige erstattet, so würde es im schweren Fall ein Jahr Freiheitsstrafe geben (wenn bspw. Sachbeschädigungen stattfanden), ansonsten Geld- oder Bewährungsstrafe, wenn man diesbezüglich keine Vorstrafen hat. Blasphemie ist in dem Sinne kein Straftatbestand bei uns, wohl aber die Verunglimpfung von Glaubensbekenntnissen. Da darüber aber kein parteiübergreifender Konsens herrscht und der diesbezügliche Paragraph nicht unumstritten ist, bliebe es wohl höchstens bei einer Geldstrafe im schlimmen Fall (außer in Bayern, da wird man, glaube ich, noch verbrannt... :wink: ).
Schneemann.
aber Du stimmst mir zu, dass der Auftritt auch in Deutschland ein Straftatbestand wäre
...
und zum Strafmaß - wenn ich mich recht erinnere, wurden die letzten Hexenverbrennungen von Protestanten durchgeführt :wink: