04.07.2013, 15:02
Ja, Disziplinarverfahren stehen der Führung offen. Die Führung hat aber ein Problem, sollte man die Nichtbestrafung von Oberst Klein anführen, wird jede Disziplinarmaßnahme extrem wacklig. Soweit mir bekannt ist hat der Luftangriff gegen die Einsatzregeln der ISAF verstoßen, und ich denke keine Taschkarte der Bundeswehr hätte den Angriff ermöglicht.
Juristisch gabs zwar Ermittlungen, aber auf Hinweis auf Völkerrecht Genver Konvention, alles eingestellt.
Die Führung der Bundeswehr und die Regierung die sind nach meiner Meinung die einzigen die man laut Genfer Konvention belangen kann, weil das was mit Gefangen Gegnern gemacht wird nicht wirklich koscher ist. Wenn man sich die Passagen zur Behandlungen von Kriegsgefangen durchliest, kommen mir da arge Zweifel auf, das man die einfach den Afghanischen Sicherheitskräften überstellen darf, wo man genau weis das die Genfer Konvention oft nicht eingehalten wird. Da sollten die deutschen Staatsanwaltschaften mal hinsehen.
Juristisch gabs zwar Ermittlungen, aber auf Hinweis auf Völkerrecht Genver Konvention, alles eingestellt.
Die Führung der Bundeswehr und die Regierung die sind nach meiner Meinung die einzigen die man laut Genfer Konvention belangen kann, weil das was mit Gefangen Gegnern gemacht wird nicht wirklich koscher ist. Wenn man sich die Passagen zur Behandlungen von Kriegsgefangen durchliest, kommen mir da arge Zweifel auf, das man die einfach den Afghanischen Sicherheitskräften überstellen darf, wo man genau weis das die Genfer Konvention oft nicht eingehalten wird. Da sollten die deutschen Staatsanwaltschaften mal hinsehen.