09.11.2013, 08:26
Ok. Ich arbeite als "Private" Sicherheitskraft (bewaffnet) für die BW. Mit Hausrecht bzw. In dem Sinne sogar mit "Hoheitsrechten". Ich darf z.B. bei einem flüchtigen Täter/Verdächtigen sogar den Diensthund "schicken".
Praktisch werden Private Firmen wie meine auch Offiziell von BW, Staat im Ausland mit der gleichen Aufgabenstellung eingestzt.
Fallen die Firmen dann nicht auch unter das "Söldner" Gesetz? Trotz Staatlichen Auftrag?
Und wie lange dauert es wohl noch bis diese Firmen von Offizieller Seite "Offensiv" eingestzt werden?
Praktisch werden Private Firmen wie meine auch Offiziell von BW, Staat im Ausland mit der gleichen Aufgabenstellung eingestzt.
Fallen die Firmen dann nicht auch unter das "Söldner" Gesetz? Trotz Staatlichen Auftrag?
Und wie lange dauert es wohl noch bis diese Firmen von Offizieller Seite "Offensiv" eingestzt werden?