08.03.2014, 16:51
Quintus Fabius schrieb:Da sie keine Hoheitsabzeichen tragen und explizit behauptet wird, es seien keine russischen Soldaten, sind es eben de jure keine Truppen. Was sie de facto sind, spielt dafür keine Rolle.Ganz falsch. Russland muss nicht zugeben das es seine Truppen sind, es kann sie auch als Marschmenschen bezeichnen. Es bleibt völkerrechtlich dabei, dass Russland in die Ukraine einmarschiert ist.
Zitat:Völkerrechtlich gehört der Kosovo zu Serbien. Und jetzt ?!Was jetzt? Völkerrechtlich gesehen ist das Kosovo ein eigenständiger Staat.
Zitat:Russland darf dies gemäß der eigenen Verfassung und Gesetzgebung sehr wohl. Deutschland aber durfte beispielsweise gemäß Verfassung und Gesetzgebung unter gar keinen Umständen im Kosovo einmarschieren. Dort lebten noch nicht mal Deutsche....Russland, Deutschland oder sonstwer können in ihre Verfassungen sonstwas schreiben, deswegen dürfen sie das noch lange nicht. Völkerrecht steht Verfassungsrecht seit jeher gleich, Staaten haben rechtlich gesehen nicht die Möglichkeit Völkerrecht durch Verfassungsrecht außer Kraft zu setzen.
Völkerrechtlich gesehen ist es auch völlig wurscht ob die Deutsche Beteiligung am Kosovokrieg nach deutschen Recht illegal war oder nicht.
Zitat:Was hat man also gemacht (angesichts der Klagen vor Deutschen Gerichten)? Man hat erklärt, es habe gar kein Krieg gegen Serbien statt gefunden, folglich habe Deutschland sich auch an keinem Krieg beteiligt.Keine Ahnung ob das da so argumentiert wurde, es ist rechtlich gesehen aber überhaupt nicht nötig. Nach Deutschem Recht ist lediglich die Vorbereitung eines Angriffskrieges strafbar (§80 StGB). Beide Tatbestandsmerkmale sind im Falle des Kosovo nicht erfüllt gewesen.
Zitat:Ebenso wie diese Bewaffneten Kräfte de jure nun heute keine Truppen sind, herrschte damals eben kein Krieg. Folglich ist Russland de jure ebenso wenig in die Krim einmarschiert wie wir damals de jure auch keinen Krieg geführt haben. Wobei man sich den Unterschied noch mal auf der Zunge zergehen sollte: Russland hat eben keinen Krieg gegen die Ukraine geführt, wir gegen Serbien de facto aber sehr wohl. Genau genommen müsste noch heute jeder deutsche Polizeibeamte und Soldat gemäß seinem Diensteid losmarschieren und die damals Verantwortlichen deutschen Politiker verhaften.Vollkommen verquer. Ich habe es schon geschrieben, Russland muss nichts zugeben, bestätigen, erklären oder anerkennen. Es ist rechtlich gesehen vollkommen irrelevant was die da für ein Theater aufspielen und Behauptungen in die Medien stellen.
Völkerrechtlich gesehen interessiert was tatsächlich stattgefunden hat. Und das ist ein Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine.
Und nein, es ist nicht strafbar das sich Deutschland an einem Interventionseinsatz in einem System kollektiver Sicherheit militärisch beteiligt. Das ist alles schon höchstrichterlich entschieden worden.
Zitat:Tatsächlich ist dem nicht so. Bis heute leugnen die meisten westliche Völkerrechtler, dass hier ein Krieg stattgefunden hat. Primär russische Völkerrechtler sind der Auffassung, hier habe völkerrechtlich ein Krieg stattgefunden.Wie schon erläutert ist diese Frage - die so nach meinem Eindruck nicht gestellt wird - garnicht relevant. Es gibt verschiedene Erscheinungsformen von "Krieg". Die wenigsten sind nach deutschem Recht strafbar. Im Falle des Kosovo fand eine Intervention im Rahmen eines System des Kollektiven Sicherheit statt. Das ist legitim. Siehe Entscheidung des Bundesverfassungericht 2 BvE 5/99
Zitat:Der Internationale Gerichtshof in Den Haag ebenso wie die zuständigen Gremien der UN haben beide erklärt, es liege hier kein Bruch des Völkerrechts vor. Und nun?! Wenn der Kosovokrieg also kein Krieg war und damit nicht völkerrechtswidrig, warum sind dann bewaffnete Kräfte die de jure nicht mal Soldaten sind ein Bruch des Völkerrechts !?Das ist keine Logik. Der Kosovokrieg bleibt ein Krieg auch wenn er völkerrechtlich legal war. Bezogen auf die Ukraine sagt dies garnix aus.
Zitat:Dann zieh mal los und verhafte die deutsche Regierung. Was mich aber besonders bei deiner Aussage amüsiert ist, dass du damit im Endeffekt auch Israel für völkerrechtswidrig erklärst. Mich erstaunt daher, wie wenig Gewicht du dem faktischen zuerkennst und damit der praktischen Realität.Warum sollte ich die deutsche Regierung wegen eines kriegerischen Aktes verhaften? Ein kriegerischer Akt ist nicht perse pöse sondern kann auch legal sein. Im Falle des Einmarsches in den Kosovo oder meinetwegen auch im Falle irgendeines israelisch-arabischen Krieges waren diese Einmärsche legal weil dabei bestimmte rechtliche Tatbestände erfüllt wurden. Im Falle der Ukraine liegen die halt nicht vor. Andere Lage, andere rechtliche Bewertung. Es fehlt die Rechtfertigung. Schlicht und einfach.