08.03.2014, 21:54
Nightwatch:
Rein de jure ist es das nicht, obwohl es natürlich de facto die autonome Republik der Krim mit bewaffneten Kräften gesichert hat. Exakt so, wie Deutschland de jure im Kosovo keinen Krieg geführt hat.
Für die Völkerrechtliche Beurteilung ist es sehr wohl relevant, dass die bewaffneten Kräfte auf der Krim keine Hoheitsabzeichen tragen und nicht als russische Truppen bezeichnet werden und Russland leugnet, es handele sich um Soldaten.
Den damit sind sie völkerrechtlich gesehen keine Kombattanten! Mit allen Folgen die das hat. Item hat rein de jure Russland keine Truppen eingesetzt womit de jure das völkerrecht nicht gebrochen wurde. Für die eingesetzten Kräfte bedeutet dies natürlich ebenso, dass sie keinen Kombattantenstatus haben und damit keinerlei Schutz genießen.
Die Subsumption ist eigentlich glasklar. Die Tatbestandsmerkmale sind absolut erfüllt. Trotzdem wurde alle Anzeigen von der Staatsanwaltschaft in Deutschland zurück gewiesen oder zum Teil nicht mal bearbeitet.
Aber noch darüber hinaus war die deutsche Beteiligung auch ein Bruch der 2+4 Verträge, und zwar eindeutig. So wie nun die Sicherheitsgarantien gegenüber der Ukraine de facto gebrochen wurden (wenn auch nicht de jure).
Es wurde von der Generalbundestaatsanwaltschaft auch erklärt, Deutschland habe mit seiner Beteiligung gar keinen Krieg führen wollen, und insbesondere nicht das friedliche Zusammenleben der Völker stören können, weil ein solches im Kosovo nicht vorhanden gewesen sei.
Das würde bedeuten, dass man jedes Land nach belieben angreifen kann, in dem es Unruhen gibt. Kein friedliches Zusammenleben der Völker - item auch keine Straftat weil man ja mit einem Angriffskrieg dann nicht stört....
Da finde ich die russische Haltung noch weniger verworrener.
2+4 Verträge, ich zitiere:
Es gab keinen Beschluss der Vereinten Nationen, also ein klarer Bruch der Verträge.
Desweiteren verbietet die Verfassung die Vorbereitung eines Angriffskrieges wenn das friedliche Zusammenleben der Völker damit gestört wird. Man beachte, dass hier von Völkern, also mehrzahl gesprochen wird. Sind die Serben kein Volk ? Serbien befand sich mit Deutschland im Friedenszustand, item wurde das friedliche Zusammenleben zwischen Serbien und Deutschland gestört, item §80 erfüllt.
Im weiteren gab es keine höchstrichterlichen Urteile dazu, weil die politisch weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften die Klagen abwiesen bzw die Verfahren einstellten. Ebenso wie das Bundesverfassungsgericht in dem im folgenden von dir genannten Urteil:
Lies die Entscheidung doch mal genauer:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/es19990325_2bve000599.html">http://www.bverfg.de/entscheidungen/es1 ... 00599.html</a><!-- m -->
Der Antrag ist also unzulässig, weil er durch Deutsche erfolgte (in dem Fall durch Leute von der PDS). Und diese nicht in ihren Rechten verletzt wurden.
Und der Einsatz bedarf, wenn es sich nicht um einen Einsatz zur Selbstverteidigung handelt eines Beschluss der UN. Und ein solcher lag nicht vor. So einfach ist das, aber dass Bundesverfassungsgericht schmettert den Kernpunkt einfach ab, mit der Begründung dass die Regeln eingehalten worden wären.... ohne dies auch nur im Ansatz zu detaillieren. Dabei ist das eigentlich der wesentliche Punkt, und der wird einfach larifari beseite gedrückt um sich dann möglichst geschraubt über Rechte des Bundestages auszubreiten.
Im weiteren kann ich dir aber durchaus zustimmen: der Einsatz war legitim. Aber eben nicht legal.
Während das russsische Vorgehen bis dato legal ist, aber nicht legitim.
1 hat bis dato in der Ukraine kein Krieg statt gefunden
2 sind die eingesetzten bewaffneten Kräfte keine Kombattanten, und damit keine Soldaten, item hat Russland de jure kein ukrainisches Land besetzt (de facto sieht natürlich anders aus)
3 weil diese bewaffneten Kräfte keinen Kombattantenstatus haben, erfolgte auch kein Einmarsch russischer Soldaten, denn Nichtkombattanten können völkerrechtlich gesehen kein Land für ein anderes Land besetzen.
Rein de jure könnte die Ukraine daher nach belieben gegen diese bewaffneten Kräfte vorgehen, die völkerrechtlich keinerlei Schutz genießen würden (nicht mal Kriegsgefangene wären). Nur de facto können sie es natürlich nicht.
Das ist ja gerade das amüsante an dieser Lage:
Russland handelt bis dato legal, aber illegitim.
Während wir bereits mehrfach illegal gehandelt haben, meiner rein persönlichen Meinung nach aber damals durchaus legitim.
Und wer ist nun im Recht? Wen interessierts!
Die ganze Ukraine ist nicht das Leben einer einzigen sächsischen Neckermannstuffze wert.
Geschweige denn die wirtschaftichen Nachteile und Kosten die uns aus einer Unterstützung der Ukraine entstehen. Man sollte sich daher mit Russland entsprechend einigen.
Juristische Spiegelfechtereien ändern nichts an den Realitäten, weder im Kosovo noch auf der Krim. Fakten und reale praktische Folgen sollten uns beschäftigen und nicht künstliche Empörung. Für die bis auf den grund verfaulte und grenzenlos korrupte, lebensunfähige Ukraine auch nur einen Euro auszugeben, dass ist einfach nur Dumm. Sich für diesen Staat auch noch aufzuregen und mit Russland sinnlose Konflikte auszutragen erst recht.
Zitat:Es bleibt völkerrechtlich dabei, dass Russland in die Ukraine einmarschiert ist.
Rein de jure ist es das nicht, obwohl es natürlich de facto die autonome Republik der Krim mit bewaffneten Kräften gesichert hat. Exakt so, wie Deutschland de jure im Kosovo keinen Krieg geführt hat.
Für die Völkerrechtliche Beurteilung ist es sehr wohl relevant, dass die bewaffneten Kräfte auf der Krim keine Hoheitsabzeichen tragen und nicht als russische Truppen bezeichnet werden und Russland leugnet, es handele sich um Soldaten.
Den damit sind sie völkerrechtlich gesehen keine Kombattanten! Mit allen Folgen die das hat. Item hat rein de jure Russland keine Truppen eingesetzt womit de jure das völkerrecht nicht gebrochen wurde. Für die eingesetzten Kräfte bedeutet dies natürlich ebenso, dass sie keinen Kombattantenstatus haben und damit keinerlei Schutz genießen.
Zitat:Nach Deutschem Recht ist lediglich die Vorbereitung eines Angriffskrieges strafbar (§80 StGB). Beide Tatbestandsmerkmale sind im Falle des Kosovo nicht erfüllt gewesen.
Die Subsumption ist eigentlich glasklar. Die Tatbestandsmerkmale sind absolut erfüllt. Trotzdem wurde alle Anzeigen von der Staatsanwaltschaft in Deutschland zurück gewiesen oder zum Teil nicht mal bearbeitet.
Aber noch darüber hinaus war die deutsche Beteiligung auch ein Bruch der 2+4 Verträge, und zwar eindeutig. So wie nun die Sicherheitsgarantien gegenüber der Ukraine de facto gebrochen wurden (wenn auch nicht de jure).
Es wurde von der Generalbundestaatsanwaltschaft auch erklärt, Deutschland habe mit seiner Beteiligung gar keinen Krieg führen wollen, und insbesondere nicht das friedliche Zusammenleben der Völker stören können, weil ein solches im Kosovo nicht vorhanden gewesen sei.
Das würde bedeuten, dass man jedes Land nach belieben angreifen kann, in dem es Unruhen gibt. Kein friedliches Zusammenleben der Völker - item auch keine Straftat weil man ja mit einem Angriffskrieg dann nicht stört....
Da finde ich die russische Haltung noch weniger verworrener.
Zitat:Und nein, es ist nicht strafbar das sich Deutschland an einem Interventionseinsatz in einem System kollektiver Sicherheit militärisch beteiligt. Das ist alles schon höchstrichterlich entschieden worden.
2+4 Verträge, ich zitiere:
Zitat:Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, daß das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.
Es gab keinen Beschluss der Vereinten Nationen, also ein klarer Bruch der Verträge.
Desweiteren verbietet die Verfassung die Vorbereitung eines Angriffskrieges wenn das friedliche Zusammenleben der Völker damit gestört wird. Man beachte, dass hier von Völkern, also mehrzahl gesprochen wird. Sind die Serben kein Volk ? Serbien befand sich mit Deutschland im Friedenszustand, item wurde das friedliche Zusammenleben zwischen Serbien und Deutschland gestört, item §80 erfüllt.
Im weiteren gab es keine höchstrichterlichen Urteile dazu, weil die politisch weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften die Klagen abwiesen bzw die Verfahren einstellten. Ebenso wie das Bundesverfassungsgericht in dem im folgenden von dir genannten Urteil:
Zitat:Im Falle des Kosovo fand eine Intervention im Rahmen eines System des Kollektiven Sicherheit statt. Das ist legitim. Siehe Entscheidung des Bundesverfassungericht 2 BvE 5/99
Lies die Entscheidung doch mal genauer:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/es19990325_2bve000599.html">http://www.bverfg.de/entscheidungen/es1 ... 00599.html</a><!-- m -->
Zitat:Der Antrag zur Hauptsache ist unzulässig. Die Antragstellerin ist nicht antragsbefugt, weil weder ihre eigenen noch die Rechte des Deutschen Bundestages verletzt sein können.
Der Antrag ist also unzulässig, weil er durch Deutsche erfolgte (in dem Fall durch Leute von der PDS). Und diese nicht in ihren Rechten verletzt wurden.
Zitat:a) Das Grundgesetz ermächtigt den Bund, Streitkräfte zur Verteidigung aufzustellen und sich Systemen kollektiver Selbstverteidigung und gegenseitiger kollektiver Sicherheit anzuschließen. Darin ist auch die Befugnis eingeschlossen, sich mit eigenen Streitkräften an Einsätzen zu beteiligen, die im Rahmen solcher Systeme vorgesehen sind und nach ihren Regeln stattfinden. Allerdings bedarf der Einsatz bewaffneter Streitkräfte grundsätzlich der vorherigen konstitutiven Zustimmung des Bundestages (BVerfGE 90, 286 <381 ff.>). Diese Zustimmung hat der Bundestag erteilt.
Und der Einsatz bedarf, wenn es sich nicht um einen Einsatz zur Selbstverteidigung handelt eines Beschluss der UN. Und ein solcher lag nicht vor. So einfach ist das, aber dass Bundesverfassungsgericht schmettert den Kernpunkt einfach ab, mit der Begründung dass die Regeln eingehalten worden wären.... ohne dies auch nur im Ansatz zu detaillieren. Dabei ist das eigentlich der wesentliche Punkt, und der wird einfach larifari beseite gedrückt um sich dann möglichst geschraubt über Rechte des Bundestages auszubreiten.
Im weiteren kann ich dir aber durchaus zustimmen: der Einsatz war legitim. Aber eben nicht legal.
Während das russsische Vorgehen bis dato legal ist, aber nicht legitim.
Zitat:im Falle irgendeines israelisch-arabischen Krieges waren diese Einmärsche legal weil dabei bestimmte rechtliche Tatbestände erfüllt wurden. Im Falle der Ukraine liegen die halt nicht vor. Andere Lage, andere rechtliche Bewertung. Es fehlt die Rechtfertigung. Schlicht und einfach.
1 hat bis dato in der Ukraine kein Krieg statt gefunden
2 sind die eingesetzten bewaffneten Kräfte keine Kombattanten, und damit keine Soldaten, item hat Russland de jure kein ukrainisches Land besetzt (de facto sieht natürlich anders aus)
3 weil diese bewaffneten Kräfte keinen Kombattantenstatus haben, erfolgte auch kein Einmarsch russischer Soldaten, denn Nichtkombattanten können völkerrechtlich gesehen kein Land für ein anderes Land besetzen.
Rein de jure könnte die Ukraine daher nach belieben gegen diese bewaffneten Kräfte vorgehen, die völkerrechtlich keinerlei Schutz genießen würden (nicht mal Kriegsgefangene wären). Nur de facto können sie es natürlich nicht.
Das ist ja gerade das amüsante an dieser Lage:
Russland handelt bis dato legal, aber illegitim.
Während wir bereits mehrfach illegal gehandelt haben, meiner rein persönlichen Meinung nach aber damals durchaus legitim.
Und wer ist nun im Recht? Wen interessierts!
Die ganze Ukraine ist nicht das Leben einer einzigen sächsischen Neckermannstuffze wert.
Geschweige denn die wirtschaftichen Nachteile und Kosten die uns aus einer Unterstützung der Ukraine entstehen. Man sollte sich daher mit Russland entsprechend einigen.
Juristische Spiegelfechtereien ändern nichts an den Realitäten, weder im Kosovo noch auf der Krim. Fakten und reale praktische Folgen sollten uns beschäftigen und nicht künstliche Empörung. Für die bis auf den grund verfaulte und grenzenlos korrupte, lebensunfähige Ukraine auch nur einen Euro auszugeben, dass ist einfach nur Dumm. Sich für diesen Staat auch noch aufzuregen und mit Russland sinnlose Konflikte auszutragen erst recht.