26.09.2015, 17:01
triangolum schrieb:Genau das kann sie jetzt. Sie kann Luftschläge aus welchen Gründen auch immer durchführen lassen und das bis zur Zusammenkunft des Bundestages. Dann sagt sie, der Einsatz ist beendet und ihr müsst nicht mehr dazu Zustimmen. Es geht ja hier nicht um Beratungen oder Aktuelle Stunden sondern um Zustimmung. Und nur eine nicht erteilte Zustimmung, NACHTRÄGLICH, wäre mit Konsequenzen wie Strafverfahren eventuell zu ahnden.
3. a) Ohne vorherige parlamentarische Zustimmung ist ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte unter dem Grundgesetz grundsätzlich nicht zulässig. Bundesregierung und Bundestag müssen daher sicherstellen, dass die Zustimmung des Parlaments in der Regel zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem die materielle Entscheidung über eine Anwendung von Waffengewalt noch nicht getroffen ist und auch nicht vor dem Abschluss des Zustimmungsverfahrens getroffen wird.
Wenn man irgendwo Luftschläge durchführen will, ist das vorsätzliche Anwendung von Waffengewalt. Das kann man weder mit "Gefahr im Verzug" noch mit "Selbstverteidigung" ("Wir wurden beim Überflug angegriffen und mussen zur Selbstverteidigung den Gegner danach 3 Wochen bombardieren.") rechtfertigen und ist durch dieses Urteil in keiner Weise abgedeckt.
Außerdem: So ein von dir geschilderter Einssatz würde sich keine Woche geheim halten lassen. Ich möchte den Fall sehen, in dem der Bundestag bei so einer Sache erst 3 Wochen später zusammentritt! Das Einberufen des Parlaments hängt glücklicherweise nicht von der Regierung ab und die Vergangenheit hat durchaus gezeigt, dass der Bundestag sehr auf die Wahrung seiner Rechte erpicht ist.