28.11.2016, 12:12
Man könnte ja auch mal einen Blick ins Gesetz werfen. Da steht so schön, dass der Bund Streitkräfte zur Verteidigung aufstellt.
Das impliziert, dass die aufgestellten Streitkräfte zur Verteidigung befähigt sein müssen. Dementsprechend könnte man eigentlich argumentieren, dass schon die letzten Bundeswehrreformen verfassungswidrig waren.
Spannend auch die Frage, ob man darüber einen Prozentbetrag für den Wehretat festschreiben könnte.
Das impliziert, dass die aufgestellten Streitkräfte zur Verteidigung befähigt sein müssen. Dementsprechend könnte man eigentlich argumentieren, dass schon die letzten Bundeswehrreformen verfassungswidrig waren.
Spannend auch die Frage, ob man darüber einen Prozentbetrag für den Wehretat festschreiben könnte.