22.02.2021, 10:15
Das FN SCAR ist beispielsweise auch ITAR frei, erfüllt im Prinzip die BW Anforderungen, Herstal hatte Anfangs auch durchaus Interesse an der Ausschreibung und war dann doch nicht ansatzweise dabei. Bezeichnend auch wie Rheinmetall und SIG ausgestiegen sind! Seitens offizieller Stellen ist nie jemals irgendwo veröffentlicht wurden, dass das HK416 das technisch schlechtere Gewehr sei. Das ist es ja auch nicht. Das HK433 scheint im Weiteren vor allem aus Kostengründen gescheitert zu sein. So weit es mir bekannt ist, ist es deutlich teurer.
Meiner Meinung nach spielt da aber noch mehr rein: bestimmte Personen mit realem Einfluss wollen halt ein AR15 System weil das aus ihrer Sicht eben modern ist und sie sich das so einbilden. Solche rein persönlichen Präferenzen haben oft mehr Einfluss als man glauben möchte. Nehmen wir als Beispiel die Beschaffung von FN SCAR durch die bayerische Landespolizei, auch so ein Fall. Hätte keiner so erwartet, aber bestimmte Kreise wollten es halt so, also wurde es in Bayern ein SCAR als Standard-Polizeilangwaffe.
Hier wollten eindeutig bestimmte Personen im Beschaffungsamt und im Ministerium ein AR15 und keine HK Waffe und so blieb eben Haenel übrig. Mit all den Folgen die das jetzt hat. Es ist einfach zu offensichtlich wie das gelaufen ist.
Hier und jetzt und nach dem ganzen Anwalts- Klage- Gerichtsgedöns gibt es meiner Ansicht nach nur noch eine sinnvolle Lösung: man beschafft einfach eine Waffe welche bereits eingeführt ist - womit man sich die ganze Ausschreibung einfach sparen kann, weil man einfach mehr von der bereits beschafften Waffe nachbeschafft - und im vorliegenden Fall einfach das G95 für die ganze Bundeswehr.
Dann könnte man jetzt sofort bestellen und zulaufen lassen (so weit meine bescheidenen Kenntnisse des Beschaffungs- und Ausschreibungsrechtes hier zutreffend sind). Das G95 ist eingeführt - es muss also einfach nur noch in größeren Stückzahlen nachgeordert werden, die Option dafür sieht der Vertrag für das G95 ja ausdrücklich vor.
Schon wären alle Probleme gelöst.
Meiner Meinung nach spielt da aber noch mehr rein: bestimmte Personen mit realem Einfluss wollen halt ein AR15 System weil das aus ihrer Sicht eben modern ist und sie sich das so einbilden. Solche rein persönlichen Präferenzen haben oft mehr Einfluss als man glauben möchte. Nehmen wir als Beispiel die Beschaffung von FN SCAR durch die bayerische Landespolizei, auch so ein Fall. Hätte keiner so erwartet, aber bestimmte Kreise wollten es halt so, also wurde es in Bayern ein SCAR als Standard-Polizeilangwaffe.
Hier wollten eindeutig bestimmte Personen im Beschaffungsamt und im Ministerium ein AR15 und keine HK Waffe und so blieb eben Haenel übrig. Mit all den Folgen die das jetzt hat. Es ist einfach zu offensichtlich wie das gelaufen ist.
Hier und jetzt und nach dem ganzen Anwalts- Klage- Gerichtsgedöns gibt es meiner Ansicht nach nur noch eine sinnvolle Lösung: man beschafft einfach eine Waffe welche bereits eingeführt ist - womit man sich die ganze Ausschreibung einfach sparen kann, weil man einfach mehr von der bereits beschafften Waffe nachbeschafft - und im vorliegenden Fall einfach das G95 für die ganze Bundeswehr.
Dann könnte man jetzt sofort bestellen und zulaufen lassen (so weit meine bescheidenen Kenntnisse des Beschaffungs- und Ausschreibungsrechtes hier zutreffend sind). Das G95 ist eingeführt - es muss also einfach nur noch in größeren Stückzahlen nachgeordert werden, die Option dafür sieht der Vertrag für das G95 ja ausdrücklich vor.
Schon wären alle Probleme gelöst.