24.08.2021, 22:22
(24.08.2021, 22:05)Broensen schrieb: Stichwort Abschiebungen: Generell wäre es eigentlich angebracht, bei der Frage nach Abschiebung zu unterscheiden zwischen "unberechtigtem Aufenthalt" und "verwirktem Aufenthaltsrecht".Emirat, nicht Kalifat - das macht einen Unterschied.
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Ein stabiles Kalifat in Afghanistan ist eine großes Gefahr für die Nachbarländer
Abschiebungen: Ich verstehe den Punkt nicht, es gibt doch die Duldung als Instrument. Und wenn Abschiebungen generell für ein Land ausgesetzt werden, dann gilt das für jedeweden Status, denn es hat niemand verdient "den Haien vorgeworfen zu werden", auch ein Straftäter nicht.