01.01.2023, 15:17
(01.01.2023, 12:15)Quintus Fabius schrieb: Und was ich auch nicht kapiere: der Bundeswehr wurde ja das MK556 angeboten, nicht das CR223. Und viele CR223 haben das beklagte Verschlusssystem überhaupt nicht.Was der Bundeswehr angeboten wurde ist egal, damit hat sich keins der beiden Verfahren befasst.
(01.01.2023, 12:15)Quintus Fabius schrieb: Wenn es also teilweise nichtig ist, wie kann man dann in Düsseldorf erklären, dass das Klagepatent aufrecht erhalten worden sei ?!H&K hat in beiden Verfahren sich auf eine "eingeschränkte Fassung" seines Patents bezogen. Das im September abgeschlossene Verfahren hat diese eingeschränkte Fassung ausdrücklich bestätigt und durch diese die frühere Fassung (für nichtig erklärt und) ersetzt.