28.01.2023, 18:50
(28.01.2023, 17:39)Broensen schrieb: Daraus direkt der erste Abschnitt der Zusammenfassung:Das ist nur die Einordnung im Rahmen des Grundgesetzes. Daneben, bzw. dem Grundgesetz nachgeordnet existiert der Rechtsrahmen, den die Bundesrepublik Deutschland durch die Ratifizierung diverser internationaler Abkommen beigetreten ist. Und diese schränken den Gestaltungspielraum der sich aus dem Grundgesetz ergibt weiter ein.
"Die Einführung eines allgemeinen gesellschaftlichen und sozialen Pflichtdienstes würde gegen Art. 12 Abs. 2 GG verstoßen. Auf der Grundlage von Art. 12a Abs. 1 Var. 3 GG wäre lediglich die Erstreckung der Wehrdienstpflicht für Männer auch auf Zivilschutzverbände (THW, DLRG, Deutsches Rotes Kreuz, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter Unfall-Hilfe, Arbeiter-Samariter-Bund) möglich. Art. 12a Abs. 1 bis 6 GG stellen keine tauglichen Grundlagen für die Einführung nicht verteidigungsgerichteter Dienstverpflichtungen dar."
Und das wäre ja genau der Punkt. Natürlich darf man nicht davon träumen, den Pflegenotstand durch Zivis zu beheben. Das würde auch gar nicht funktionieren und wäre eher kontraproduktiv, weil die Aufwendungen für den erforderlichen Apparat die gewonnenen Leistungen vermutlich übersteigen würden.
So etwa stellt Art. 4 Abs. 3 Buchstg. b EMRK eindeutig auf eine militärische Dienstleistung ab:
Zitat:Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels giltAnalog dazu auch Art. 8 Abs.3 Buchst a) i.V.m. Buchst. b) Ziff. III IPBPR
[...]b) eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt [...]
Zitat:3) a) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten [...] als »Zwangs- oder Pflichtarbeit« im Sinne dieses Absatzes gilt nicht [...] kede Dienstleistung militärischer Art sowie in Staaten,
in denen die Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt wird [...]
Also sprich, der Zwangsdienst muss schon militärischer Art sein. Das impliziert nicht Dienst auschließlich Dienst in regulären Streitkräften und insofern macht die Ausweitung des Dienstes auf Zivilschutzverbände durchaus Sinn. Der Knackpunkt ist aber was dieser Dienst dann behinhaltet. Am Ende wäre wahrscheinlich nur ein Bruchteil der möglichen Betätigungsfelder bei den genannten Zivilschutzverbänden auch nur in zweiter Linie militärisch relevant und würde absehbar erfolgreich angefochten werden können.
Zumal das Grundproblem Wehrgerechtigkeit bleibt. Deutschland ist einfach zu groß. Aktuelle Jahrgänge haben 700.000 Menschen und mit einer Ausweitung der Wehrpflicht auf Zivilschutzdienste sinkt zum einen die Verweigerungsquote massiv, zum anderen wäre die zuletzt völlig absurde Ausmusterungspraxis unhaltbar. Das heißt, wir hätten Jahr für Jahr etliche Hundertausend Menschen, die irgendeiner militärischen Verwendung zugeführt werden müssen. Dafür gibt es weder einen Bedarf noch die nötigen Kapazitäten.
(28.01.2023, 17:39)Broensen schrieb: Womit wir wieder beim Ausgangspunkt der Diskussion wären, nämlich dem, dass offensichtlich die Hälfte der Umfrageteilnehmer etwas fordert, das rechtlich nicht umsetzbar ist, oder eben weiterer Ausführungen und Einschränkungen bedürfte. Die reine Frage "Sollte Deutschland Ihrer Ansicht nach die Wehrpflicht wieder einführen?", kann eigentlich nicht mit "Ja" beantwortet werden. Man müsste zumindest über die Einführung einer neu ausgestalteten Wehrpflicht sprechen, da eine bloße Wiedereinführung bzw. Wiederinkraftsetzung rechtlich scheitern würde.In Deutschland illusorisch (Minderjährige und Waffen !!11!1), aber warum nicht wieder soetwasd wie Wehrsportübungen im Zuge des Schulbesuchs. Die Franzosen haben mit den Service national universel was vergleichbares am Laufen, aber warum nicht mehrere verpflichtende, einwöchige Schülerfahrten mit Gemeinschaftsunterkunft, Uniformierung, konzentrierten Staatsbürgerunterricht, Besuch militärischer Einrichtungen, Erster-Hilfe-Kurs, Survival-Elementen und militärisch geprägten Sportübungen, inklusive Heranführung an Ordonanzwaffen?