25.04.2023, 19:20
A.rt 87a Abs. 1 Satz 2 GG, das Budgetrecht liegt beim Parlament und wird traditionell streng ausgelegt. Allegemeine Haushaltstöpfe zur letztlich freien Verfügung gibt es nicht, Finanzmittel werden zweck- bzw. projektgebunden bewilligt. Verzögert sich dann ein Projekt fließt kein Geld und Umschichten geht nicht weil is nicht.
Daran wird sich auch nichts ändern, weil eine Änderung einen Machtverlust des Verteidigungs- und Haushaltsauschuss bedeuten würde.
Daran wird sich auch nichts ändern, weil eine Änderung einen Machtverlust des Verteidigungs- und Haushaltsauschuss bedeuten würde.