15.06.2023, 14:33
(15.06.2023, 12:25)Helios schrieb: Völkerrechtlich gibt es eine definitive Kennzeichnungspflicht nur für Kombattanten, das sind allerdings Subjekte, also einzelne Personen. Die Kennzeichnungspflicht von Objekten ist stark eingeschränkt (bspw. Seerecht) und teilweise nicht einmal bindend verankert. Eine Pflicht zur Kennzeichnung von Fahrzeugen beispielsweise besteht nicht.
Ah ja, bedeutet aber auch das nur Fahrzeugen in denen die Kombattanten als solcher zu erkennen sind (Scheiben) fallen im Krieg unters Völkerrecht z.B ein Kampfpanzer ohne Hoheitszeichen der ein gut sichtbar nach Genfer Konvention gekennzeichnetes Museum zerstört, begeht kein Kriegsverbrechen sondern klassisch zivilrechtlich Sachbeschädigung.
Jaaa... doch vielleicht besser die Finger vom Winkeladvokatenwasser weg zu lassen, also so im Sinne der menschlichen Zivilisation

(15.06.2023, 12:25)Helios schrieb: Von welcher Nichtkriegspartei ist das von dir gezeigte Symbol ein Hoheitszeichen? Deutschland jedenfalls nicht. ...
Wessen Hoheitszeichen hab ich ausführlich genug dargelegt. Aber nur mal so, wen Deutschland nicht Nichtkriegspartei ist ... hust... ist deine Aussage mit Olaf abgestimmt oder muss die gleich Ausrede wie Annalena´s Kriegserklärung herhalten?
Nur falls die von der Russenpropaganda hier mitlesen um ihre nächsten Schritte zu planen.