(Kalter Krieg) Bundesrepublik Vs. Ddr
#44
Zitat:pseunym postete
Wieso?
Da mach ich es mir jetzt mal einfach:

§ 80
Vorbereitung eines Angriffskrieges

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Nun gucken wir mal, was in Art 26 steht:
Artikel 26
[Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges; Kriegswaffenkontrolle]

(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

Selbst wenn die DDR kein eigener Staat ist- ein Angriff auf "sowjetisch besetztes Gebiet" wäre definitiv geeignet und in der Absicht vorgenommen" worden, um "das friedliche Zusammeleben zwischen den Völkern zu stören".
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