(Allgemein) Wiedereinführung einer Wehrpflicht und Personalgewinnung
Wenn man bis zum Pensionsalter die mindestdienstzeit nicht erreichen kann , dann kann man selbstverständlich kein BS werden . Sonst könnte ja jeder mit 35 sich verpflichten und die paar Jahre noch abreisen .
Und wer sich zu spät verpflichtet oder auf sonst eine Art und Weise verpasst wenn sein Jahrgang aufgerufen wird hat Pech gehabt . Außerdem wäre die Bundeswehr ab einem bestimmten Alter verpflichtet einen zum Bs zu machenn, das darf bei der verpflichtungszeiten halt nicht überschritten werden .


Zitat:Entweder liest du nicht richtig was ich schreibe, oder ich schreibe für dich zu unverständlich. Das sind konkrete Fälle von Widereinstellern und von Bewerbern nach einem erfolgreichen Einstellungstest. Nichts da mit Einstellungstest - es geht ganz im Gegenteil konkret nur um die Einplanung.

Und auch wiedereinsteller müssen zu einem Einstellungstest .
Zitat:BEWERBUNG WIEDEREINSTELLER
Um seinen Dienst bei der Bundeswehr als Wiedereinsteller fortzuführen, muss natürlich ganz regulär eine Bewerbung eingereicht werden. Es handelt sich dabei also nicht etwa um einen Antrag für Wiedereinstellung, sondern um eine herkömmliche Bewerbung. Anschließend nimmt das Bewerbungsverfahren bei der Bundeswehr seinen Lauf. Das bedeutet, dass deine Bewerbungsunterlagen erst einmal gründlich geprüft werden. Sollte die Auswahlkommission diese für gut empfinden, erhältst du im weiteren Verlauf deine Einladung zum Auswahlverfahren.
https://einstellungstest-bundeswehr.de/b...insteller/

Deswegen gibt es einen vorgeschriebenen Weg denn man bei einer Bewerbung zu nehmen hat . Das man im Notfall auch jemanden haftbar machen kann . Die Zeiten vom S1 in den Einheiten ist nun mal vorbei . Auch wenn das großer Fehler war.
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