03.01.2024, 03:49
(03.01.2024, 02:15)Schlingel schrieb: Das stimmt zwar, der kleine aber feine Unterschied ist allerdings, dass man bei der Polizei dann auch bis zur Rente / Pension ein gesichertes Arbeitsverhältnis hat.Es ging aber doch konkret um die Altersgrenze für eine Einstellung als Berufssoldat, nicht als SaZ.
Bei der BW sieht das ganz anders aus, verpflichtet man sich erst spät als SaZ, muss man im gehobenen Alter sein Glück im zivilen suchen. Der BS-Zug ist dann schon längst abgefahren, wie wir ja schon festgestellt haben.
(03.01.2024, 00:02)alphall31 schrieb: Bei der Bundeswehr kann man auch noch mit 40 oder 50 anfangen wenn man die richtige Ausbildung mitbringt. Die altersbeschränkung ist schon lange gefallen .Wie kann ich das mit dieser Aussage in Einklang bringen?:
(02.01.2024, 21:49)Quintus Fabius schrieb: Das hing vom Jahrgang ab. Ich war erst 28, aber man erklärte, ich könnte auf keinen Fall mehr BS werden, auch als Offizier nicht.Redet ihr da von unterschiedlichen Dingen?