Hilfsflotte/Hilfsschiffe - Hintergrund und formeller Zweck
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(04.01.2024, 09:07)alphall31 schrieb: Ich kann auch als Privatperson jemanden dienstverpflichten.
Nein, kannst du nicht. Das Arbeitsrecht sieht keine Dienstverpflichtung von Angestellten vor, auch wenn Arbeitgeber das gerne anders hätten. §611 BGB nutzt die Definition eines "Dienstvertrags" lediglich zur Abgrenzung vom "Werkvertrag", da der Vertrag Dienste/Dienstleistungen anstelle von Werken betrifft.

Im rechtlichen Sinne ist ein Angestellter im Öffentlichen Dienst - Notstände ausgenommen - nicht über die in seinem Arbeitsvertrag bzw. der als Teil von diesem erstellten Tätigkeits-/Stellenbeschreibung definierten Dienste hinaus dienstverpflichtet.
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RE: Hilfsflotte/Hilfsschiffe - Hintergrund und formeller Zweck - von kato - 04.01.2024, 12:23

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