05.01.2024, 02:58
Zitat:Das GG steht der Bündnisverteidigung nicht im Wege. Punkt. Und auch nicht dem Einsatz von Wehrpflichtigen auf Bündnisgebiet. Im Rahmen eines UN-Mandats oder dem erklärten V-Fall wäre das wohl sogar außerhalb möglich, auch wenn das früher mWn vermieden wurde.
Wehrpflichtgesetz sieht allerdings nur Einsatz im Katastrophenfall im Ausland oder besonderen auslandseinsatz für Wehrpflichtige vor . Beides ist freiwillig .