(Allgemein) Wiedereinführung einer Wehrpflicht und Personalgewinnung
Allgemein:

Man verkennt heute, wie schwer der BGS früher bewaffnet war. Das war in den ersten Jahrzehnten eben keine Polizei, sondern eine Paramilitärische Organisation die sehr eindeutig rein militärisch ausgerichtet war. Auch was die Ausbildung, die Aufgaben usw. angeht. Tatsächlich übernahm die Bundeswehr bei ihrer Gründung sogar viele Kämpfer und Material als erstes aus den Reihen des davor schon existierenden BGS. Der BGS hatte früher sogar mal Spähpanzer mit 76mm Kanone, nur so am Rande. Also weit mehr als wir hier für einen neuen BGS andenken würden.

Maschinengewehre, Gewehrgranaten, Granatwerfer, 81mm Mörser und Panzerabwehrhandwaffen waren beim frühen BGS Standard. Und mehr wäre es für den neu aufgestellten BGS auch nicht, ist ja nicht so, dass wir die erneute Beschaffung von leichten Panzern für den BGS gefordert hätten wie er sie früher mal hatte, solche Fähigkeiten wären natürlich weiter explizit auf die BW beschränkt.

Es ist heute auch kaum mehr bekannt, dass der frühe BGS seine Angehörigen als Jäger bezeichnete und dass man als kleinster Einheit des BGS von einer Jägergruppe sprach !

Überhaupt war der frühe BGS in ganz vielen Aspekten herausragend, vorbildlich und zukunftsweisend. Sowohl was das Selbstverständnis angeht, als auch die Ausbildungsmethoden, als auch die Disziplin im Inneren. Da können sowohl die heutige Bundeswehr als auch das traurige Relikt dass sich Bundespolizei nennt nicht ansatzweise mithalten.

Die große Degeneration des BGS erfolgte eigentlich dann erst mit der Reform des Ausbildungswesen 1976. Mit der Reform von 1976 änderte der BGS seinen Charakter vollständig. Der einfache Dienst wurde abgeschafft – Grenzjäger gab es danach nicht mehr. Ebenso fielen die militärischen Amtsbezeichnungen der Offiziere weg, es wurde eine neue, zivilere Dienstkleidung beschafft usw. Kurz und einfach:

Wir müssen zu einem BGS zurück, wie er in seinen Anfängen bestand, also vor der Verpolizeilichung ab 1976 ff


Nightwatch:

In Artikel 115a steht nicht, dass ein Angriff auf das Bundesgebiet automatisch nur ein Angriff von außen sein kann. Von daher ist auch ein Angriff von Innen denkbar. Wenn dem nicht so wäre, dann wäre das Grundgesetz gegenüber jedem massiven ernsthaften Terrorismus, einem Guerillakrieg im Gebiet der Bundesrepublik und jedweder anderen solchen Art des modernen Krieges vollständig hilflos ausgeliefert da es zugleich verhindert, dass die Polizeien militärisch gerüstet werden. Nun wirst du natürlich argumentieren, dass man dann dafür ja die Bundeswehr einsetzen kann und darf, aber die ist für diese Art von Einsatz insgesamt schlecht aufgestellt, und hat in den Anteilen die dafür geeignete sind eine unzureichende Quantität !

Es hat ja schon seinen Grund, warum es früher den Bundesgrenzschutz als Paramilitärische Organisation mit Kombattantenstatus gab. Und vor den Notstandsgesetzen 1968 war der BGS eine komplett andere Welt als dass was sich dann aufgrund dieser Gesetze daraus entwickelte.

Es wäre daher sogar im Geist des ursprünglichen Grundgesetzes, einen BGS wie in der Zeit vor den sogenannten Notstandsgesetzen zu erschaffen. Und damit viel eher Grundgesetzkonform als der aktuell angedachte Einsatz der Bundeswehr im Inneren - welcher sich ja erst aus diesen Veränderungen heraus ergab.

Zitat:Die Grenzen sind sicherlich fließend, gleichwohl aber erreicht, wenn die Polizeitruppe mechanisiert wird.

Weder wäre das eine Polizeitruppe - noch wären sie mechanisiert. Das soll ja gerade eben keine Polizei sein, und es sollen ja gerade eben keine schweren Verbände sein, ganz explizit nicht, aus einer Vielzahl von Gründen, insbesondere auch aus Kostengründen, aus Gründen der Versorgung und auch aus rechtlichen Gründen.

Zitat:Eine Wehrpflichtigen-Teilstreitkraft für den Heimatschutz ist immer noch eine Streitkraft im Sinne des Grundgesetzes Art. 35 und 87a Abs. 4 GG, mithin unterläge ein Einsatz im Inneren den gleichen Spielregeln wie der regulären Bundeswehr, auch wenn man das Konstrukt BGS nennt.

Der BGS unterlag aber nicht den gleichen Spielregeln für den Einsatz im Inneren wie die Bundeswehr und schlussendlich könnte man damit sogar zurück zum ursprünglichen Grundgesetz und damit die Bundeswehr sogar viel eher von Einsätzen im Inneren fern halten. Es wäre daher sogar viel konformer mit dem Geist des Grundgesetzes dies so zu regeln.

Zitat:Und nein, man kann auch nicht den BGS als Polizeitruppe neu aufstellen, mit schwerem Gerät zur Landesverteidigung befähigen und für Einsätze im Inneren als Polizei auftreten lassen.

Und um das wesentlichste noch mal zum Schluss zu wiederholen: Das wäre keine Polizeitruppe, sie hätte kein schweres Gerät und sie würde nicht bei Einsätzen im Inneren als Polizei auftreten. Und es wäre trotzdem keine Streitkraft, sondern eben wie der frühere BGS eine Organisation mit einem besonderen Status - und dieser ist ja explizit für den BGS sowohl durch das Grundgesetz als auch durch weitere Gesetze schon geschaffen worden.
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RE: Wiedereinführung einer Wehrpflicht und Personalgewinnung - von Quintus Fabius - 06.01.2024, 09:54
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