06.01.2024, 14:26
Schaddedanz:
Hab grad gesehen dass ich deine Frage übersehen und noch nicht beantwortet hatte. Item:
Unabhängig von der verfassungsrechtlichen Unmöglichkeit auf welche Nightwatch hier ja schon hingewiesen hat, ist die Ausgestaltung der Bundesländer, und die erheblichen Unterschiede welche sich daraus ergeben hierfür ebenso ein Problem wie die zu sehr von Kommunalpolitik und Parteiproporz dominierte Länderpolitik. Das wäre daher vollkommen dysfunktional.
Werter Nightwatch:
Rechtsauffassungen und Interrpretationen des GG haben sich aber im Laufe der Existenz der Bundesrepublik immer wieder verändert. Und rein wortwörtlich steht das so nicht geschrieben im GG - es ist also nur eine Interpretation desselben. Und entsprechend könnte der Text auch anders aufgefasst werden.
In der Zeit in welcher der BGS die von mir angedachte und angestrebte Form und Ausrichtung hatte - und in welcher Wehrpflichtige im BGS dienten (!) - war beispielsweise Homosexualität eine Straftat die rigide verfolgt wurde, durften Ehefrauen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Ehemannes arbeiten und war Vergewaltigung in der Ehe straffrei. Alles Grundgesetzkonform und durch damalige Urteile und damalige Interpretation des GG problemlos möglich. Wobei beispielsweise eine strafrechtliche Verfolgung der Homosexuellen auch heute noch Grundgesetzkonform wäre (weshalb es ja entsprechende Initiativen solcher Kreise gibt das GG dahingehend zu ändern).
Nun will ich gar nicht die Zustände der 60er Jahre schönreden - aber spezifisch und allein in Bezug auf den BGS - und nur in Bezug auf diesen, seine ursprüngliche Ausrichtung, den Umstand dass damals Wehrpflichtige ihren Wehrdienst beim BGS leisteten usw. wäre das etwas, was man wieder reaktivieren könnte und sollte. Und da es damals GG Konform war, wäre es dies auch heute.
Dessen ungeachtet müsste das Konstrukt des inneren Notstandes eigentlich schon seit dem unsäglichen Luftsicherheitsgesetzurteil dringend reformiert werden.
Zweifelsohne, sehe ich ebenso. Und rein persönlich würde ich es jederzeit vorziehen, wenn die Bundeswehr vollständig aus dem Inneren heraus gehalten wird.
Und eine Wehrpflicht-Organisation unabhängig von der Bundeswehr - ein BGS 2.0 - wäre dazu genau das geeignete Mittel, denn er würde die Bundeswehr davon völlig frei machen und frei halten können, und würde trotzdem die Befähigung zur Führung eines modernen Krieges im Inneren bereit stellen. Und dies bei viel größerer Akzeptanz als dies in Bezug auf einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren wäre, weil Wehrpflicht-Truppe und zugleich dadurch mit einer viel besseren Sicherung gegen Missbrauch (weil Wehrpflicht-Truppe).
Gerade um die Bundeswehr GG Konform aus dem Inneren heraus zu halten, und trotzdem die Verfassung gegen Angriffe aus dem Inneren viel besser schützen zu können, gerade eben deshalb ein neuer BGS als reine Wehrpflichtigen-Organisation, unabhängig von der Bundeswehr.
Zitat:Zitat:auf gar keinen Fall dürften die Bundesländer darin involviert werden.
Wieso das nicht? Das von präferierte Polizeipersonalsystem ist Ländersache. Dann könnten die Länder doch auch Militäreinheiten aufstellen und diese der BRD zur Verfügung stellen (analog zum Deutschen/Kaiser Heer im WW1 oder früher)
Hab grad gesehen dass ich deine Frage übersehen und noch nicht beantwortet hatte. Item:
Unabhängig von der verfassungsrechtlichen Unmöglichkeit auf welche Nightwatch hier ja schon hingewiesen hat, ist die Ausgestaltung der Bundesländer, und die erheblichen Unterschiede welche sich daraus ergeben hierfür ebenso ein Problem wie die zu sehr von Kommunalpolitik und Parteiproporz dominierte Länderpolitik. Das wäre daher vollkommen dysfunktional.
Werter Nightwatch:
Zitat:Nach vorherrschender Rechtsauffassung ist es aber nun mal so, dass der Verteidigungsfall sich nur auf den äußeren Notstand bezieht, sprich, es muss eine mit militärischen Waffen durchgeführte Aktion gegen das Bundesgebiet von außen und damit unter Verletzung der Grenzen des Bundesgebietes durchgeführt werden oder unmittelbar mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit drohen (Herzog in Maunz/Dürig , Art. 80 a GG Rn 33).
Rechtsauffassungen und Interrpretationen des GG haben sich aber im Laufe der Existenz der Bundesrepublik immer wieder verändert. Und rein wortwörtlich steht das so nicht geschrieben im GG - es ist also nur eine Interpretation desselben. Und entsprechend könnte der Text auch anders aufgefasst werden.
In der Zeit in welcher der BGS die von mir angedachte und angestrebte Form und Ausrichtung hatte - und in welcher Wehrpflichtige im BGS dienten (!) - war beispielsweise Homosexualität eine Straftat die rigide verfolgt wurde, durften Ehefrauen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Ehemannes arbeiten und war Vergewaltigung in der Ehe straffrei. Alles Grundgesetzkonform und durch damalige Urteile und damalige Interpretation des GG problemlos möglich. Wobei beispielsweise eine strafrechtliche Verfolgung der Homosexuellen auch heute noch Grundgesetzkonform wäre (weshalb es ja entsprechende Initiativen solcher Kreise gibt das GG dahingehend zu ändern).
Nun will ich gar nicht die Zustände der 60er Jahre schönreden - aber spezifisch und allein in Bezug auf den BGS - und nur in Bezug auf diesen, seine ursprüngliche Ausrichtung, den Umstand dass damals Wehrpflichtige ihren Wehrdienst beim BGS leisteten usw. wäre das etwas, was man wieder reaktivieren könnte und sollte. Und da es damals GG Konform war, wäre es dies auch heute.
Dessen ungeachtet müsste das Konstrukt des inneren Notstandes eigentlich schon seit dem unsäglichen Luftsicherheitsgesetzurteil dringend reformiert werden.
Zweifelsohne, sehe ich ebenso. Und rein persönlich würde ich es jederzeit vorziehen, wenn die Bundeswehr vollständig aus dem Inneren heraus gehalten wird.
Und eine Wehrpflicht-Organisation unabhängig von der Bundeswehr - ein BGS 2.0 - wäre dazu genau das geeignete Mittel, denn er würde die Bundeswehr davon völlig frei machen und frei halten können, und würde trotzdem die Befähigung zur Führung eines modernen Krieges im Inneren bereit stellen. Und dies bei viel größerer Akzeptanz als dies in Bezug auf einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren wäre, weil Wehrpflicht-Truppe und zugleich dadurch mit einer viel besseren Sicherung gegen Missbrauch (weil Wehrpflicht-Truppe).
Gerade um die Bundeswehr GG Konform aus dem Inneren heraus zu halten, und trotzdem die Verfassung gegen Angriffe aus dem Inneren viel besser schützen zu können, gerade eben deshalb ein neuer BGS als reine Wehrpflichtigen-Organisation, unabhängig von der Bundeswehr.