06.01.2024, 14:52
Einsatz inneren
Zitat: Voraussetzungen:
o drohende Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung (vgl. Art. 79 III GG) des Bundes oder eines Landes
o fehlende Bereitschaft oder Fähigkeit des Landes zur Bekämpfung der Gefahr o Nichtausreichen der Polizeikräfte und der Kräfte des Bundesgrenzschutzes zur
Bekämpfung der Gefahr
Liegen sämtliche o.g. Voraussetzungen vor, so ist die BReg. gem. Art. 87a IV 1 dazu befugt, die Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes...
o ...beim Schutz von zivilen Objekten einzusetzen o ...bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer
einzusetzen