(Allgemein) Wiedereinführung einer Wehrpflicht und Personalgewinnung
Der BGS in alter Form wurde nur deshalb als polizeiliche Einheit bezeichnet, um damit den Umstand zu umgehen, dass Deutschland zum Zeitpunkt seiner Erschaffung keine Streitkräfte haben durfte. In seinen Anfängen war der BGS eben nur der juristischen Form nach eine Polizei, um ihn überhaupt aufstellen zu können. Tatsächlich aber war er keine Polizei und daher wurde dies nur vorgeschoben um ihn zu ermöglichen.

Und es dienten dann nach Wiedereinführung der Wehrpflicht auch Wehrpflichtige im BGS ! Von daher ist das alles bereits rechtlich geregelt gewesen und wäre problemlos wieder herstellbar.

Und in der Überbetonung der Formen und exakten Formulierungen der juristischen Gegenwart wäre eine Neuaufstellung des BGS als paramilitärische Organisation eben konzeptionell exakt das gleiche wie in seinen Anfängen: durch juristische Winkelzüge sich Handlungsfreiheit verschaffen. Der Begriff steht nun mal überall bereits drin, also kann er sehr viel leichter benutzt werden.

Und um das nochmal zu betonen: das wäre eben keine Polizei, so wenig wie die Panzeraufklärer (!) und Grenzjäger des frühen BGS eine Polizei waren. Wie in seinen Anfängen wäre das also eine bloße rechtliche Konstruktion, um damit Dinge möglich zu machen.

Zitat:Verfassungsrechtlich geht es halt nicht, die Truppe einfach Bundesgrenzschutz zu nennen und den alten Handlungsrahmen damit wieder zu eröffnen. Ein neuer BGS müsste schon wieder als Polizeitruppe konstituiert sein und wäre damit eben kein Vehikel auf das sich eine Wiedereinführung der Wehrpflicht im Schwerpunkt abstützten könnte.

Das kannst du hier zwar postulieren, aber schlussendlich ist das genau so valide wie das was wir hier umgekehrt postulieren - den am Ende entscheidet natürlich der Grundrechtesowjet alleine im Sinne der Parteien ob das eine oder das andere Verfassungskonform ist. Ein neuer BGS muss daher keineswegs als Polizeitruppe konstituiert werden und ja, wenn es denn gewünscht wäre, könnte man trotzdem damit den alten Handlungsrahmen öffnen, so wie man ihn ja auch damals schon mit den gleichen Tricks geöffnet hat.

Schlussendlich könnte man damit endlich mal die Fludität und mangelnde Festigkeit unserer Verfassung zu seinem Vorteil ausnützen. Und beschließend kann ich da nur noch einmal betonen, dass die verfassungsrechtliche Seite das allergeringste Problem wäre. Da gäbe es noch ganz andere, viel dickere Bretter zu bohren, vom sicher erheblichen Widerstand der BW über den erheblichen Widerstand der Linken und Friedensbewegter Kreise bis hin zu praktischen Fragen woher Waffen, Ausrüstung und Unterkünfte kommen bis hin zu den Haushaltsrechtlichen Fragen und schließlich den Streitereien wer denn diese neue Truppe kontrolliert usw usw usf Dagegen ist die bloße Frage der Konformität mit dem GG ein Klacks !
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