06.01.2024, 23:35
@QF
Das ist aber eine Binsenweisheit. Das Grundgesetz kann sicherlich soweit umgeschrieben bzw. neu interpretiert werden, dass das alles irgendwie möglich ist. Nur wird das im gegebenen Rahmen der verfassungspolitischen Realitäten nicht geschehen. Es bräuchte schon ein sehr weitgehend neues Staatsverständnis damit sich das ändert.
Kann man postulieren, damit verlässt die Diskussiona aber den realpolitischen Rahmen.
Davon ab, ich habe jetzt immernoch nicht verstanden, was ihr jetzt überhaupt genau unbedingt mit einem neuen BGS wollt. Wenn das Konzept den BGS als Teilstreitkraft vorsieht wird er verfassungsrechtlich auch als Streitkraft eingeschränkt und nicht als Polizei behandelt, entsprechend kann man auch gleich Jägerregimenter aufstellen und sie regulär ins Heer eingliedern. Da gäbe es dann keinen Unterschied.
Das ist aber eine Binsenweisheit. Das Grundgesetz kann sicherlich soweit umgeschrieben bzw. neu interpretiert werden, dass das alles irgendwie möglich ist. Nur wird das im gegebenen Rahmen der verfassungspolitischen Realitäten nicht geschehen. Es bräuchte schon ein sehr weitgehend neues Staatsverständnis damit sich das ändert.
Kann man postulieren, damit verlässt die Diskussiona aber den realpolitischen Rahmen.
Davon ab, ich habe jetzt immernoch nicht verstanden, was ihr jetzt überhaupt genau unbedingt mit einem neuen BGS wollt. Wenn das Konzept den BGS als Teilstreitkraft vorsieht wird er verfassungsrechtlich auch als Streitkraft eingeschränkt und nicht als Polizei behandelt, entsprechend kann man auch gleich Jägerregimenter aufstellen und sie regulär ins Heer eingliedern. Da gäbe es dann keinen Unterschied.