(Allgemein) Wiedereinführung einer Wehrpflicht und Personalgewinnung
(07.01.2024, 11:29)Nightwatch schrieb: Also möchte Quintus Fabius den neuen BGS weiterhin als Polizei, Broensen dagegen ausdrücklich als Teilstreitkraft konstituieren.
Das stimmt nicht und ist auch vollkommen irrelevant, da hinter beiden Begriffen hier genau das gleiche stecken würde: Eine Sicherheitsorganisation, deren Aufgaben sich zwischen einer Berufsarmee und einer Polizei einordnen und die dabei auf einer verpflichtenden Ausbildung mit folgendem Reservistensystem beruht. Das kommt den Ursprungsaufgaben des BGS zum Zeitpunkt seiner Aufstellung schon recht nahe. Es geht um die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung mit militärischen Mitteln, zum Zwecke der Verteidigung gegen Angriffe von Außen, auch wenn diese im Inneren durchgeführt werden oder Auswirkung im Inneren haben. Wobei hier sogar noch zu diskutieren wäre, wann eine Bedrohung als von außen oder innen zu klassifizieren ist. Islamistischer Inlandsterrorismus bspw. ist von außen ins Land gebracht worden. Eine 5. Kolonne Moskaus wäre das ebenfalls, selbst wenn sie sich deutschnationalistisch tarnt. Von den Folgen cyberterroristischer Aktionen chinesischen Ursprungs ganz zu schweigen. Das sind alles Angriffe von außen, die die Sicherheit und Ordnung im Inneren gefährden, militärische Mittel zu ihrer Abwehr erfordern können, ohne dabei einen klassischen V-Fall auszulösen, in dem ein Gegner physisch geographische Grenzen überschreitet.

Es geht uns dabei weder um Polizeidienst mit Vollstreckungsbefugnissen, noch um eine weitere Teilstreitkraft innerhalb einer weiterhin dysfunktionalen Bundeswehr. Es geht um eine Organisation der Wehrhaftigkeit und Resilienz aus der Gesellschaft heraus, wie sie weder durch eine Polizei, noch durch eine moderne Einsatzarmee gewährleistet werden kann.

Die Begriffe Polizei und Streitkraft haben hier rein juristische Bewandtnis und wie auch deine Reaktion zeigt, ist das ein komplexes und hochrelevantes Thema in unserem System. Daher kann es sein, dass es aus rein juristischen Gründen bspw. erforderlich wäre, diese Organisation offiziell als Teilstreitkraft der Bundeswehr zu deklarieren oder umgekehrt ihr eben den Status einer Sonderpolizei/Gendarmerie o.ä. zu geben, um eine Gesetzeskonformität zu erreichen. Das hat aber nichts mit der Intention dahinter zu tun und auch nicht mit der Rechtfertigung, in diesem Zusammenhang eine Wehrpflicht wiedereinzusetzen. Beides ist eindeutig, juristische Begriffe hingegen sind dehnbar und können/müssen den Umständen angepasst werden.

Wir diskutieren hier im Kern darüber, wie so eine Wehrpflichtorganisation ausgeformt werden muss, damit sie der Intention des Grundgesetzes nicht zu wider läuft. Denn nur darauf kommt es an, da eine Umsetzung so oder so Grundgesetzänderungen und somit auch einen gesellschaftlichen und politischen Konsens erfordern würde. Ohne eine verfassungsändernde Mehrheit keine rechtssichere Wiedereinführung der Wehrpflicht bis der Russe an der Oder steht. Aber natürlich wird das deutlich einfacher, wenn man dafür auf vorhandene GG-Artikel und Gesetze zurückgreifen kann, wie eben bspw. durch das etablierte Konstrukt des BGS mit seinem historischen Kontext.

Ergo muss ein Konzept "nur" der Intention des Grundgesetzes im Kontext der gesellschaftlichen Entwicklung sowie internationalen Vereinbarungen und Rechtsstandards entsprechen. Weitergehende juristische Spitzfindigkeiten können durch neue Gesetzgebung oder -änderung geregelt werden und sind somit unerheblich, wenn auch lästig.
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RE: Wiedereinführung einer Wehrpflicht und Personalgewinnung - von Broensen - 07.01.2024, 19:32
RE: Bundeswehrreform(en) - von Milspec_1967 - 21.04.2024, 22:38

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