07.01.2024, 19:55
(07.01.2024, 12:19)Quintus Fabius schrieb: Werter Nightwatch:
Doch könnten sie. Das würde eine neue Form der Grenzschutzdienstpflicht problemlos hergeben.
Ich sehe jetzt auch nicht, warum die Abgrenzung der Wehrdiensteinheiten die gesellschaftliche Akzeptanz steigern würde, .....(gründe)
Gerade eben weil diese "Sonderpolizei" rein de jure keine Streitkraft ist und damit nicht in Auslandseinsätze geschickt wird. Insbesondere:
PS: Beschließend noch mal das wichtigste: Es gibt einen erheblichen Unterschied zwischen De Jure und De Facto. Nur weil etwas de jure eine Polizei ist, heißt das nicht, dass es der tatsächlichen Natur nach eine Polizei ist - und exakt das war beim ursprünglichen BGS bereits so der Fall und könnte daher rechtlich auch wieder so sein. Aber wie gesagt ist das Recht in keinster Weise das Problem hier.
Hallo Quintus Fabius,
In Teilen kann ich deine Argumentationsstränge nachvollziehen.
Deine Auffassungen bezüglich einer verfassungskonformen und praktikabeln Grenzschutzdienstpflicht jedoch nicht.
Alle deine Argumente sprechen jedoch für eine vollumfängliche Stärkung der Bereitschaftspolizeiverbände von Bund und Ländern.
Durch hybride Bedrohungsszenarien werden die juristischen Grenzen zwischen Kriminalität, Terror und Krieg mit hoher Sicherheit verwischt.
Dies spricht für die Aufstellung von Polizeiverbänden mit Kombatantenstatus wie einst der BGS bis 1994.
Der uneingeschränkte Einsatz jener Polizeibeamter (PVB) bei Grenzkontrollen, Risiko-Spielen, Hamas-Demos, etc wäre ein echter Nährwert für die innere Sicherheit unseres Landes.
Hingegen wäre die Aufstellung von paramilitärischen Grenzschutzverbänden mithilfe von Dienstpflichtige für den Einsatz im Inneren nicht nur verfassungmäßig hochbedenklich sondern auch wenig effektiv.
Vielmehr sollte über die Wiedereinführung der Wachtmeister-Laufbahn sowie dem PVB auf Zeit analog zum SaZ nachgedacht werden.
Denn der Polizei fehlt schon heute vorallem eins:
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