29.01.2024, 13:59
Zitat: 1) Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und
1.
ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben oder
2.
ihren ständigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und entweder
a)
ihren früheren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatten oder
b)
einen Pass oder eine Staatsangehörigkeitsurkunde der Bundesrepublik Deutschland besitzen oder sich auf andere Weise ihrem Schutz unterstellt haben]
Dafür stehts im wehrpflichtgesetz.
Wehrgerechtigkeit ist nur gewährleistet, wenn die Zahl derjenigen, die tatsächlich Wehrdienst leisten, der Zahl derjenigen, die nach Maßgabe der Bestimmungen des Wehrpflichtgesetzes für den Wehrdienst zur Verfügung stehen, zumindest nahe kommt. Im Jahr 2009 wurden nur 20% zum Wehrdienst oder ersatzdienst verpflichtet, somit war eine wehrgerechtigkeit nicht mehr gegeben.
Wehrungerechtigkeit war der Umstand, dass wegen fehlender Notwendigkeit die Bundeswehr nicht jeden Wehrpflichtigen tatsächlich auch zum Wehrdienst einberief, während grundsätzlich jeder Kriegsdienstverweigerer einen Ersatzdienst (im Normalfall Zivildienst) ableisten musste. Dieser Umstand verschärfte sich noch mehr als man begann ab T3 auszumustern.
Schon Helmut Schmidt hat 1969 festgestellt das es keine wehrgerechtigkeit gibt .