29.01.2024, 23:55
Die wehrgesetzgebung der europäischen Staaten hat die Wehrpflicht grundsätzlich auf die eigenen Staatsangehörigen beschränkt . Daher sollte sich die extra Formulierung nach deutschen Staatsbürgerschaft erübrigen. Und wie wir gemerkt haben muss ja auch eine Eu Mitgliedschaft nicht auf Dauer sein.