30.01.2024, 00:27
(29.01.2024, 23:55)alphall31 schrieb: Die wehrgesetzgebung der europäischen Staaten hat die Wehrpflicht grundsätzlich auf die eigenen Staatsangehörigen beschränkt . ...
Was auch immer anderen europäischen Staaten beschränkt haben, in der BRD gilt per Grund Gesetz das "Männer" ab dem 18 Lebensjahr wehrpflichtig sind aufseiten der BRD zu kämpfen, alle "Männer".
Das Grund Gesetz enthält da kein "sollte" in seinem Text, also gibt es da auch kein sollte in der Anwendung.