31.01.2024, 15:16
Jein. Also dass Terroristen keine geschützten Kombattanten sind bzw. sie es nicht sein können - wobei aber auch sie nach einer ggf. erfolgten Festnahme gewissen Rechtsbestimmungen unterliegen -, da kommen wir auf einen Nenner. Aber auch die Grenzpolizei muss sich dennoch an das Kriegsvölkerrecht halten bzw. sie unterliegt diesem. Bzw. was ich sagen will: Sie könnte nicht im völlig "rechtsfreien Raum" handeln...
Schneemann
Schneemann