14.02.2024, 15:05
(14.02.2024, 13:27)FJ730 schrieb: Das steht auch nicht zur Debatte. Das Recht ist wie gesagt aus gutem Grund seit 75 Jahren im GG verankert und wurde für alle Mitglieder verbindlich in die EU Menschenrechtskonvention aufgenommen. Alles andere ist wenn überhaupt Stammtischgetöse und hat mit der eigentlichen Debatte um die Wiedereinführung einer Wehrpflicht, wie auch immer die aussehen mag, nicht das Geringste zu tun.
Artikel 9 der europäischen Menschenrechtskonvention ermöglicht Kriegsdienstverweigerung nur in einem sehr engen Rahmen, ein einfaches "ich kann es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren" reicht dafür nicht. Außerdem hebt Artikel 15 bei Krieg oder Notstand Artikel 9 auf.
Und zum Grundgesetz, Artikel 4 schließt eine Strafe für Kriegsdienstverweigerung nicht grundsätzlich aus. Ist natürlich nur rein theoretischer Natur, da wohl niemand ernsthaftes Interesse daran hätte an dem Recht zu rütteln.