01.03.2024, 18:13
(01.03.2024, 12:36)Schneemann schrieb: ..., dann müssten wir uns entsprechend umorientieren und unsere Sicherheitskonzepte überdenken, zumal ja erkennbar ist und wäre, dass vertragliche Vereinbarungen in Moskau und Washington offenkundig nur mehr eine begrenzte Gültigkeit haben.Eigentlich beträfe es doch sogar nur Art.3 (1). Denn Art.3 (2) war ja nur eine Verpflichtungserklärung, die Streitkräfte entsprechend zu reduzieren. Und diese Verpflichtung hat Deutschland übererfüllt. Eine dauerhaft verbindliche Obergrenze geht zumindest aus der Formulierung des 2+4-Vertrags nicht direkt hervor. Und da wir sowieso nicht sinnvoll realistisch mehr als 370.000 Soldaten unterhalten werden, sehe ich da keinen Bedarf, dran zu drehen. Aber man kann halt durchaus kommunizieren, dass wir die zugesagte Reduzierung (analog zum ebenfalls im Vertrag verankerten Abzug der sowjetischen Kräfte aus der DDR) nun als abgeschlossen und erledigt betrachten, womit sie für uns gegenstandslos wird. Der Verweis im Text auf den zeitgleich in Kraft tretenden KSE-Vertrag liefert auch die weitergehende Argumentation, dass dessen Suspendierung ohnehin damit verbundene Absprachen wirkungslos macht.
Indessen wäre natürlich nicht der Vertrag als solcher hinfällig. ..., ich denke eher an die Beschränkungen hinsichtlich Truppenstärke und Kernwaffenentwicklung und -stationierung. Und Paris und London wäre es sicherlich nur recht, wenn Deutschland mehr beitragen würde.
Bei Art.3 (1) hingegen könnte man ggf. mit den von dir genannten Begründungen nachträglich die Verpflichtung auf die Wirksamkeit einer Absichtserklärung herabstufen. Sprich: Man kündigt den Vertrag nicht auf, sondern erklärt lediglich, dass man eine bestimmte, geänderte Interpretation dieses Einzelpunktes nicht ausschließt.
Außerdem bietet die erforderliche Verteidigungsfähigkeit der EU natürlich viel Interpretationsraum für Artikel 6:
2+4-Vertrag schrieb:Das Recht des vereinten Deutschland, Bündnissen mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten anzugehören, wird von diesem Vertrag nicht berührt.
Das mag alles nicht juristisch haltbar sein, aber darum geht es ja gar nicht. Es geht darum, ob Putin und Trump uns glauben, dass wir bereit sind, internationales Recht und Verträge so zu interpretieren, wie sie es selbst auch tun.