30.04.2024, 20:53
Wie gesagt: Ich vermute, dass die 123 Leo 2A8 auf die Bundeswehr bezogen sind und sich andere Nationen diesem Vertrag mit weiteren Bestellungen zu den ausgehandelten Konditionen anschließen können. Warum sollte die BW einen Rahmenvertrag über exakt die Anzahl der eigenen nichtmodifizierten Leos schließen, wenn der durch andere Nationen aufgebraucht würde?
Wenn ich das richtig sehe, ist hier überhaupt kein Vergabeverfahren durchgeführt worden. Dann zieht auch § 132 GWB nicht. Auch in der Vergangenheit wurde das so gehandhabt. Leo 2A7V, A6(M)3 und A7A1 wurden auch nicht ausgeschrieben...
Aber wie gesagt: Reine Vermutung meinerseits.
Wenn ich das richtig sehe, ist hier überhaupt kein Vergabeverfahren durchgeführt worden. Dann zieht auch § 132 GWB nicht. Auch in der Vergangenheit wurde das so gehandhabt. Leo 2A7V, A6(M)3 und A7A1 wurden auch nicht ausgeschrieben...
Aber wie gesagt: Reine Vermutung meinerseits.