30.04.2024, 22:49
(30.04.2024, 21:30)DeltaR95 schrieb: Jeder Vertrag des Bundes geht vorher durch eine Vergabe nach VSVgV o.ä. und mündet in einem Vertrag. Der § 132 GWB beschreibt, welche Vertragsänderungen - unabhängig von der Vergabeart, welche zum Vertrag geführt hat - zur Vertragslaufzeit zulässig sind.
Alternativ kann man § 12 VSVgV - Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb heranziehen.
Noch leben wir in einem Rechtsstaat, da kann auch die Bundeswehr nicht Verträge schließen, wie sie gerade lustig ist
Der Vertrag ist sogar bei TED zu finden:
https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/347841-2023
Da hast du natürlich recht. Ich habe Vergabeverfahren mit Ausschreibung gleichgesetzt, mein Fehler…