08.05.2024, 01:34
Ein Recht auf Asyl gibt es sowieso nicht . Selbst die Menschenrechte gewähren nur das Recht Asyl zu suchen .
In der Erklärung zu diesem Artikel steht : Asyl ist der Schutz für Personen, die ihr eigenes Land verlassen mussten, weil sie verfolgt werden.
Auf wieviel wird das jetzt zutreffen ?
Die Aussetzung war ihre eigene freie Entscheidung , und wenn sie meinen sie brauchen das Recht nicht Asyl suchen zu können dann ist das so. Das gleiche gilt beim Recht auf Eigentum oder Schutz vor willkürlicher Verhaftung oder Ausweisung und noch ein paar .
In der Erklärung zu diesem Artikel steht : Asyl ist der Schutz für Personen, die ihr eigenes Land verlassen mussten, weil sie verfolgt werden.
Auf wieviel wird das jetzt zutreffen ?
Die Aussetzung war ihre eigene freie Entscheidung , und wenn sie meinen sie brauchen das Recht nicht Asyl suchen zu können dann ist das so. Das gleiche gilt beim Recht auf Eigentum oder Schutz vor willkürlicher Verhaftung oder Ausweisung und noch ein paar .
Zitat:Das Asylrecht war aus der bitteren Erfahrung der Vorjahre in der neu konstituierten Bundesrepublik recht großzügig geregelt. Die Ausschlussregelung von Absatz 2 ist der EU und dem Vertrauen auf die letztinstanzliche Rechtsprechung des EuGH entsprungen.Und was hab ich oben. Geschrieben , das Gerichte in Deutschland bisher nicht sehen das desertion und Kriegsdienst kein Grund für Asyl sind . Auch brauch ich nichts gerichtlich prüfen was es im Fall Ukraine nicht gibt.
Die Ukraine ist (noch) kein Mitgliedsland der EU. Also bleibt für eine Asylverweigerung nur ein Bezug auf das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte. Und auch da dürfte wieder in jedem Einzelfall ggf. gerichtlich geprüft werden, ob dieses Abkommen nicht nur nominell sondern auch de facto eingehalten wird.