(See) Fregatte Klasse F123 (Brandenburg-Klasse)
(25.05.2024, 10:21)Jason77 schrieb: Hier geht es um die Bauvorschriften. Kurz „BVn“. Da gibt es ganz viele verschiedene, gruppiert nach Thema. Hier ist alles mögliche geregelt von der Breite von Gängen und Treppenhäuser, bis hin zu welche DIN Normen alles für die elektrischen Installationen an Bord gelten sollen usw usw …

Ich glaube die werden vom beschaffungsamt und/oder der Marine selbst geschrieben. Quasi ein Anforderungskatalog.
Meko200 scheint diesen Bauvorschriften wohl nicht zu entsprechen. Wenn man preiswert konstruieren und bauen mag, zb für den Export, sind diese Vorschriften eher hinderlich.

Das "Urübel" ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Bundeswehr aus 2003 (?), sich grundsätzlich an alle zivilen Vorschriften und Gesetze zu halten, auch, wenn diese explizite Ausnahmeregeln für militärisches Gerät vorsehen.

Das fängt bei IMO/SOLAS/GMDSS/MARPOL an und erstreckt sich bis zu den Gefahrstoffverordnungen nach RoHS und REACH. Eine Abweichnung davon wird gewohnt deutsch und bürokratisch behandelt, wenn dafür aber Personal in den Projekten fehlt, Abweichungen zu beantragen und zu prozessieren, wird halt in den meisten Fällen auf Nummer sicher erstmal die Einhaltung gefordert.

Unter den gesetzlichen Vorgaben stehen die Bauvorschriften der Marine oder jetzt "Deutscher Marinestandard" (DMS), die wiederum auf Dutzende weitere DIN, ISO, IEC und sonstige Regelungen und Verordnungen verweisen. Nebenbei gibt es noch VG-Normen...

Allein durch diese verstrickte und durch Querverweise gespickte Darstellung ergibt sich ein bürokratischer Aufwand, den außer der Bundeswehr kein anderer in dieser epischen Breite umsetzen will oder sich überhaupt leisten kann.

Bildlicher Vergleich: Selbst wenn ein Schiffsbauer heute einen 100 % rechtskonformen Schiffsbauentwurf in der Schublade hätte - er könnte ihn in drei Jahren bauen, aber durch die Nachweise, die erbracht werden müssen, dürfte die Bundeswehr ihn erst in 10 Jahren "nutzen"... Stichwort Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsstätte Wink

Dieser Ansatz der Bundeswehr führt gerade in Deutschland mit der immer größeren Regelungswut und fehlender Digitalisierung im Schiffsbau dazu, dass wir 11.000 t "Fregatten" mit rudimentärer Kampfkraft bauen. Die bringen zwar im Frieden die Besatzung "arbeitsschutzkonform" wieder nach Hause, gehen an der "Front" in der ersten Linie absehbar unter, weil diverse arbeitsschutzkonforme Betriebs- und Bedienabläufe nicht mit dem operativen Gefecht vereinbar sind.

Beispiel Funktionale Sicherheit: In der US Navy macht man das nach MIL-STD-882E, der auf militärische Belange "getailort" ist, in der Bundeswehr nach DIN EN 61508-1, die überspitzt auch für den Hersteller eines Handmixers für den privaten Küchengebrauch gilt.

Witzigerweise kann man dies alles scheinbar simpel umgehen, wenn es politisch gewollt ist, siehe Beschaffung F-35 oder anderes US-Material.

Für mich ist dieser ganze Apparat unverändert darauf ausgelegt, die Bundeswehr vor jeglichem Regressanspruch zu schützen. Solange man diese Rahmenbedingungen nicht ändert, im Sinne, dass man ein verbindliches Mindestmaß an gesetzlichen Normen definiert, dass dem Schutz der "Beschäftigten" dient, aber im Umfang nicht gleich dem bisherigen "Es gilt de facto alles!!!" entspricht, verbrennt die Bundeswehr weiter Milliarden für bürokratische Blindleistung.
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RE: Fregatte Klasse F123 (Brandenburg-Klasse) - von DeltaR95 - 25.05.2024, 10:52
RE: Die deutsche Marine - von Seafire - 12.01.2020, 23:26
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