25.05.2024, 15:06
(25.05.2024, 13:12)Pmichael schrieb: Wir mixen ne Menge Dinge zusammen. Bauvorschriften entstammen den Klassifikationsgesellschaften, die entsprechend der Vorgaben technische Regeln rausgeben. Den höher angesiedelten Normen sind alle sehr allgemein und grundsätzlich formuliert und es international Standard ist, dass nicht mehr zwischen militärische und zivile Schiffe unterschieden werden.
Das ist nicht korrekt...
Die "Rules", auf die du verweist, werden durch die IACS (International Association of Classification Societies) in Kraft gesetzt und gelten nur für Schiffe, die auch nach IACS klassifiziert sind. IACS hat regelmäßig Versicherungshintergründe.
Die IMO "Rules and Regulations" sind da schon allgemeingültiger, gelten aber explizit nicht für Kriegs- und Hilfsschiffe, das steht schon in Regulation 1 - Application drin. Gleiches gilt für MARPOL.
Die Bauvorschriften der Bundeswehr (neuerdings Deutscher Marinestandard) werden durch die Bundeswehr selber verfasst und bilden u.a. i.V.m. den VG-Normen untergesetzliche Normen, die sich die Bundeswehr selber auferlegt hat.