(Allgemein) Wiedereinführung einer Wehrpflicht und Personalgewinnung
(13.06.2024, 15:22)Hinnerk2005 schrieb:
Broensen schrieb:Solange die Option der Wehrdienstverweigerung besteht, sollten Aspekte wie das Geschlecht völlig irrelevant sein.
Das kann man so sehen, die rechtliche Lage ist aber eindeutig. Hier muss Gleichberechtigung = Teilhabe der Frauen gelten. Ansonsten wäre es eine Diskriminierung der Männer aufgrund des Geschlechts.
Wieso "aber"? Das entspricht doch meiner Aussage, dass das Geschlecht keine Rolle spielen sollte, also alle gleich zu behandeln sind.
Zitat:Kann ein junger Mann, der zum Wehrdienst verpflichtet wird sein Geschlecht frei wählen und sich als Frau eintragen lassen? Ja das kann er und damit kann er dem Wehrdienst dann entgehen.
Das ist doch Blödsinn, solange es eben auch Verweigerungsmöglichkeiten gibt. Ein Ersatzdienst kann durch die jetzt geplante Wehr"pflicht"-Variante eh nicht begründet werden. Insofern wäre das dann nichts weiter als ein schändlicher Missbrauch des SBGGs ohne real erzielten Vorteil.

Man könnte dieses Gesetz allerdings als zusätzliche Begründung dafür anführen, dass eine nur auf Männer beschränkte Wehrpflicht unzulässig ist, da es belegt, dass aus der Perspektive des Gesetzgebers gar kein tatsächlicher Unterschied zwischen den Geschlechtern besteht, denn sonst könnte man die ja auch nicht aus freien Stücken wechseln.
(13.06.2024, 16:01)alphall31 schrieb: Welche Option hat man zur Wehrdienstverweigerung , von einer Wiedereinführung des Zivildienstes hab ich jetzt noch nichts gehört ? Wäre das Angebot eines ersatzdienst nicht sogar die rechtliche Grundvoraussetzung für eine Wehrpflicht ?
Der Ersatzdienst ist nicht Voraussetzung für eine Wehrpflicht, sondern er dient der Abschreckung vor ungerechtfertigter Verweigerung und einer vermeintlichen Wehrgerechtigkeit. Aber wozu einen Ersatzdienst, wenn es bereits beim Ausfüllen des Fragebogens die Möglichkeit gibt, eine Verweigerung in Aussicht zu stellen und dadurch gar nicht erst zur Musterung aufgerufen zu werden? Das wäre dann eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung derer, die sich nicht von vornherein jeglichem Wehrdienst verweigern.
(13.06.2024, 15:56)Quintus Fabius schrieb: Ach ja richtig, diese Farce gibt es ja auch noch. Big Grin Er kann sich übrigens auch als Divers eintragen lassen und fällt dann damit auch raus. Vorteil: er kann seinen männlichen Vornamen behalten.
Das kommt nicht zum Tragen, weil eine "echte" Wehrpflicht bekanntermaßen rechtlich nicht zu halten sein würde, egal was man jetzt politisch so in den Raum stellt. Sobald jemand gegen seinen Willen zu einem Wehr- oder Ersatzdienst verpflichtet werden würde, läge eine entsprechende Klage beim BVerfG mit extrem guten Aussichten auf Erfolg, sofern nicht vorher die entsprechenden Änderungen im GG vorgenommen würden, um die Wehrpflicht geschlechtsunabhängig zu machen. Deswegen macht man doch überhaupt nur den ganzen Zinnober mit den Fragebögen. Das ist keine Wehrpflicht, sondern lediglich eine Rekrutierungshilfe.
Zitat:Aber wie spotz es schon so richtig angemerkt hat, dass ist alles nur Salamitaktik und damit der aktuell verkündete Plan nur ein allererster Schritt für eine Leibeigenschaft, ich meine uneingeschränkte Dienstpflicht für alle, gleich ob weiblich, oder sonstwas.
Was ja sogar wünschenswert wäre, sofern denn sinnvoll umgesetzt.

(13.06.2024, 10:49)Nadine schrieb: Weil Männer den Frauen verboten haben, Dienst an der Waffe zu leisten, wurden Frauen als nicht verteidigungsfähig oder kampfbereit eingestuft.
Let me mansplain that for you:
(13.06.2024, 09:46)spotz schrieb: Für mich fühlt sich das einfach falsch an.
Wink
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RE: Wiedereinführung einer Wehrpflicht und Personalgewinnung - von Broensen - 13.06.2024, 17:07
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