13.06.2024, 22:59
(13.06.2024, 22:13)Nadine schrieb: Um auch mal wieder zur Wehrpflicht zurückzukommen, hier wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs genannt.Eigentlich besagt dieses Urteil ja in erster Linie, dass es sich nicht um eine europäische Rechtsfrage handelt, sondern um eine nationale. Dementsprechend wäre ausschließlich das BVerfG zuständig. Und das hatte doch bereits zur Zeit der Aussetzung der Wehrpflicht erkennen lassen, dass bei einer weiteren Reduzierung der WDL-Posten vermutlich keine Wehrgerechtigkeit mehr gegeben wäre. Daher halte ich die angedachte Variante auch für nicht per Pflicht umsetzbar, egal ob nur für Männer oder für jeden.Zitat:Dieser Ansicht widersprach der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil (C-186/01 – Dory). Dabei gab auch den Ausschlag, dass nach Ansicht der Richter die Wehrpflicht der Organisation der Streitkräfte zuzuordnen sei, der als wichtiger Bereich der staatlichen Hoheitsrechte in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verblieb.
Aber auch bzgl. der Geschlechterfrage sehe ich keine große Chance, dass eine Wiedereinsetzung der WP ohne Erweiterung auf Frauen verfassungsgerichtsfest wäre.