06.08.2024, 16:48
@alphall31:
Wir hatten die Diskussion ja schon wiederholt. Die von dir genannten Anforderungen gelten für die Beschaffung eines Luftbeweglichen Waffenträgers in der geplanten Form, also als bemanntem, geschützten Waffenträger. Wenn diese Beschaffung nun aber an einer „Projektstörung“ scheitern sollte, muss man natürlich auch diese Anforderungen über Bord werfen und sich neue Konzepte für die Flachfeuerunterstützung und mobile Panzerabwehr der LL-Kräfte überlegen.
Ein Enok AB bzw. Caracal in Kombination mit einem UGCV bspw. hätte natürlich keinen ballistischen Schutz, sondern würde diesen durch neue Einsatzkonzepte und die Trennung von Personal und Waffe substituieren.
Wir hatten die Diskussion ja schon wiederholt. Die von dir genannten Anforderungen gelten für die Beschaffung eines Luftbeweglichen Waffenträgers in der geplanten Form, also als bemanntem, geschützten Waffenträger. Wenn diese Beschaffung nun aber an einer „Projektstörung“ scheitern sollte, muss man natürlich auch diese Anforderungen über Bord werfen und sich neue Konzepte für die Flachfeuerunterstützung und mobile Panzerabwehr der LL-Kräfte überlegen.
Ein Enok AB bzw. Caracal in Kombination mit einem UGCV bspw. hätte natürlich keinen ballistischen Schutz, sondern würde diesen durch neue Einsatzkonzepte und die Trennung von Personal und Waffe substituieren.