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(21.08.2024, 09:43)alphall31 schrieb: Eine durchgehende militärische Bewaffnung wäre die Grenze aber wohl erreicht (S.5) .
Diese Grenze hat jedoch keinerlei Einfluss auf die Ausgestaltung eines militärischen Bundesgrenzschutzes, sondern lediglich auf dessen Einsatz im Inneren/Polizeidienst.