BGS - Defensive Verteidigung
#17
(23.08.2024, 10:58)alphall31 schrieb: Verteidigungsfall ist nicht gleich bündnissfall.
Stimmt, das war blöde ausgedrückt; ich hätte deutlicher hervorheben sollen, dass ich mich auf das Szenar bezog, auf das ich in dem Beitrag abstelle: die meiner Meinung nach einzige realistische militärische Bedrohung Deutschlands, nämlich durch Russland. Sollte Russland Polen oder einen der baltischen Staaten angreifen, wird in Deutschland der Verteidigungsfall ausgerufen werden. Jede gegenteilige Annahme wäre in meinen Augen absolut weltfremd und obendrein militärisch unsinnig. Zumal Russland unter solchen Bedingungen ohnehin das Bundesgebiet angreifen würde, und sei's nur, um die deutschen Häfen für Verstärkungskräfte aus Großbritannien und den USA zu sperren.
(23.08.2024, 10:58)alphall31 schrieb: Wo steht das mit den Wehrpflichtigen das diese im Ausland eingesetzt werden dürfen ? Bis jetzt habe ich noch nichts gefunden dazu außer auf freiwilliger Basis oder Naturkatastrophen begrenzt auf drei Monate ebenfalls freiwilliger Basis.
Prinzipiell dürfen Wehrpflichtige im Ausland eingesetzt werden, sogar gegen ihren Willen (vgl. Brauckmann, Arndt (2000): Wehrpflichtige und Missionen der Bundeswehr für die Vereinten Nationen: Zur Verfassungsmäßigkeit eines unfreiwilligen Einsatzes im Ausland, Berlin, S. 304). Bis 2001 gab es nicht einmal auf der Verordnungsebene eine Rechtsgrundlage dafür, es nicht zu tun; und noch im Kosovo-Einsatz wurden Wehrpflichtige auch gegen ihren Willen im Ausland eingesetzt (allerdings nicht auf jugoslawischem Territorium). Erst mit dem Afghanistaneinsatz wurde eine solche geschaffen; sie könnte aber jederzeit außer Kraft gesetzt werden und gilt ohnehin nicht im V-Fall.

Darüber hinaus ist der Einsatz von Wehrpflichtigen im V-Fall absolut unstreitig; und aus keiner Norm geht hervor, dass dies nur für das Bundesgebiet gelten sollte. Ich wüsste auch nicht, warum sich der (kriegserfahrene) Gesetzgeber 1956 derart hätte binden wollen. Es liegt auf der Hand, dass zur erfolgreichen Abwehr einer Aggression gegen Deutschland der Einsatz bewaffneter Streitkräfte auch jenseits der deutschen Grenzen legitim und erforderlich sein kann. Im Verantwortungsbereich von LANDJUT etwa war die Bundeswehr zur Verteidigung Dänemarks fest vorgesehen. Und eine Vielzahl von Wehrpflichtigen war in der Reservelazarettorganisation zum Einsatz in den Niederlanden und Belgien vorgesehen.
(23.08.2024, 10:58)alphall31 schrieb: Das war ja von der Arbeitsebene gefordert , aber es will ja jede Teilstreitkraft was zum vorzeigen haben .
Das ist eine dieser deutschen Unsitten, die endlich mal angegangen werden müssen: Dieses Besitzstandsdenken der militärischen Führung, das schon so machen klugen und richtigen Reformschritt verhindert oder jedenfalls verwässert hat.
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